Asylkrise: Auf diesen erhobenen Zeigefinger aus Brüssel können wir gerne verzichten.

Der letzte Woche vom EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos abgesandte Brief aus Brüssel war zwar an die „Liebe Johanna“ (gemeint: Innenminister Mikl-Leitner) gerichtet, inhaltlich aber eine feste Ohrfeige – und der Vorwurf des glatten Rechtsbruches.

„Die beiden Maßnahmen, die sie ab morgen implementieren wollen, rufen die folgenden Bedenken hervor: Erstens haben Sie vor, Regeln für Migranten einzuführen, die durch Österreich durchreisen wollen. Es sollte aber klar sein, dass der Wunsch einen Mitgliedsstaat zu passieren, um in einem anderen Mitgliedsstaat Asyl zu beantragen, kein akzeptabler Grund ist, um eine Einreise zu gewähren. Personen, die internationalen Schutzes bedürfen, sollten im Prinzip einen Asylantrag im ersten ‚sicheren‘ Land stellen, das sie erreichen, und auch dort bleiben. Internationalen Schutzes Bedürftige haben nicht die Freiheit, in das Land ihrer Wahl weiterzuziehen,“ rügte der Kommissar. Und beschwerte sich weiter: „Zweitens planen Sie eine jährliche und tägliche Deckelung der Asylanträge, die Österreich zu akzeptieren bereit ist. Eine solche Politik wäre klar inkompatibel mit Österreichs Verpflichtungen unter europäischem und internationalem Recht, einschließlich der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Genfer Konvention und des Artikels 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Österreich hat die rechtliche Verpflichtung, jeden Asylantrag zu akzeptieren, der auf seinem Territorium oder an seiner Grenze gestellt wird.“

Und schloss daraus: „Angesichts dieser Erwägungen, würde ich Sie dringend bitten, die einseitigen Maßnahmen zu überdenken, die Sie vorschlagen.“

Dass ausgerechnet die EU Österreich nun Rechtsbruch vorwirft, weil die Regierung – eh viel zu spät – wieder die Kontrolle über die Staatsgrenzen übernehmen will, hat eine durchaus heiterte Note. Es ist dies nämlich die gleiche EU, die seit 2004 und bis heute regelmäßig dabei zusieht, wie Mitgliedsstaaten reihenweise ein größeres Budgetdefizit schreiben, als sie nach den sogenannten Maastricht-Kriterien dürfte, was glatter Rechtsbruch ist.

Es ist dies die gleiche EU, deren Mitglieder im Zuge der sogenannten Griechenland-Rettung gegen das Verbot verstießen, einen insolventen EU-Staat zu finanzieren („No Bail-Out“), was glatter Rechtsbruch ist.

Es ist dies die gleiche EU, deren Mitglieder jahrelang die Sicherung ihrer Außengrenze, etwa in Griechenland, unterließ, was glatter Rechtsbruch ist.

Es ist dies die gleiche EU, deren Mitglieder sich seit einem Jahr nicht mehr um die sogenannten „Dublin“-Regeln halten, wonach Flüchtlinge im ersten „sicheren Hafen“ um Asyl anzusuchen haben, was glatter Rechtsbruch ist.

Nicht, dass es zulässig wäre, den einen Rechtsbruch mit einem anderen Rechtsbruch zu begründen. Aber einer Europäischen Union, die – leider – schon ziemlich weit weg ist vom eigenen Anspruch, ein Hort der Rechtsstaatlichkeit zu sein, steht der erhobene Zeigerfinger nicht wirklich gut.

Shutterstock/Istvan Csak

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