Wer von "Clan-Kriminalität " spricht führt die NS-Rassenlehre weiter.

„Der Begriff der „Clankriminalität“ ist – gleichgültig welche der zahlreichen Definitionsvorschläge man heranzieht – von diffusen und nicht subsumtionsfähigen Merkmalen wie insbesondere jenem der „Ethnie“ oder der „ethnischen Abschottung“ bzw. neuerdings dem „gemeinsamen Abstammungsverständnis“ abhängig und basiert auf wissenschaftlich nicht fundierten Annahmen über „kulturelle Eigenheiten“ bzw. das „Gefahrenpotenzial“ bestimmter „Ethnien“ bzw. „Gruppen mit gemeinsamem Abstammungsverständnis“. (….)

Viel schwerer wiegt, dass die Erfassung „ethnischer“ Merkmale bzw. des „Abstammungsverständnisses“ von Beschuldigten sowohl für die Prävention als auch für die Repression von Kriminalität wertlos ist. (…) Die Behauptung, dass es „Ethnien“ bzw. „Gruppen mit gemeinsamem Abstammungsverständnis“ gebe, deren Kriminalitätsneigung im Vergleich zu anderen „Ethnien“ bzw. „Gruppen mit gemeinsamem Abstammungsverständnis“ per se gesteigert sei, ist vielfach naturwissenschaftlich widerlegt worden und steht ideologisch in der Tradition der „Rassenforschung“.

(…)

Wer in unsachgemäßer Weise mit dem Begriff der „Clankriminalität“ operiert, sagt eben im Zweifel nicht neutral „Was ist“, sondern schafft dadurch ein verzerrtes (Feind-)Bild der tatsächlichen Sicherheitslage. Dies mag nach den Regeln des politischen Handwerks zur eigenen Profilierung kunstgerecht sein, kann aber nicht auf kriminalwissenschaftlichen Beifall hoffen.“

PROF. DR. KILIAN WEGNER

Juniorprofessor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder.

DER ARTIKEL: https://verfassungsblog.de/uber-die-sogenannte-clankriminalitat/

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rahab

rahab bewertete diesen Eintrag 09.09.2023 21:53:10

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