Immer mehr, die es wissen müssen, publizieren kritisch über die Qualität unserer Rechtsprechung.
Im Fall Kampusch wurden zum Beipiel zwei ehemalige Höchtrichter in der ersten Instanz wegen ihrer geäußerten Meinung zu diesem Fall für schuldig befunden; für was, überlege ich noch heute. Einer der beiden hat nun sogar ein Buch veröffentlicht:
Ein ehem. Hochschulprofessor und langjähriger Gerichtsgutachter schrieb ein Buch über Missstände in der Jugendwohlfahrt.
Für solche Bücher erhält man üblicherweiwse kein Honorar. Da ist man zufrieden, überhaupt einen Verleger zu finden. Wenn Vielbeschäftigte in ihrer Freizeit Bücher schreiben, ohne Einnahmen dafür zu erwarten, dann muss es eine andere Triebfeder geben, die zur Schreibfeder greifen lässt.
Ich glaube, es ist die begründete Besorgnis, die bereits entstandene Eigendynamik könnte einen rechtlosen Zustand herbeiführen, der das Aus unserer Rechtsprechung bedeuten kann. In immer mehr Gebieten in Europa übernimmt die Scharia, unsere Zivilrechtssachen zu regeln. Ob dies ein Fortschritt sein kann, wage ich nicht zu entscheiden. Eines führen Befürworter der Scharia immer wieder ins Treffen: Hier weiß man, woran man ist. Das Nichtvertrauen in unsere Gerichte mag ein Witz umschreiben:
Zwei Richter gehen im Park spazieren.
Plötzlich kommt ein junger Mann auf sie zugestürzt und wirft einem der Juristen vor: "Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen. Entweder Sie geben mir 100 € oder ich verklage Sie."
Der Richter gibt dem Mann - ohne zu zögern - das geforderte Geld.
Als der junge Mann wieder weg ist, fragt der Kollege erstaunt: "Warum hast Du dem denn das Geld gegeben? Du hast doch überhaupt keinen Hund.“
Der andere Richter antwortet: "Tja – das weiß ich, das weißt Du, aber man weiß ja nie, wie die Gerichte das sehen."