Die Vorgeschichte
Im Januar 2023 sickerte das Gerücht durch, daß gegen den Wiener Burgschauspieler (1) Florian Teichtmeister wegen des Besitzes von Kokain und kinderpornographischem Material ermittelt würde. Die Gerüchte erwiesen sich rasch als zutreffend und im Herbst desselben Jahres wurde Teichtmeister dann wegen "des Besitzes und der Herstellung pornographischer Darstellungen Minderjähriger" zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Unterbringung in einem Zentrum für psychisch kranke Täter verurteilt. Der Angeklagte war geständig und gegenüber den Ermittlungsbehörden kooperativ, unter anderem deshalb wurden vom Gericht Haftstrafe und Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt. Die meisten dürften die Geschichte kennen, ich habe sie hier der Übersichtlichkeit halber und zur Gedächtnisstütze nochmal zusammengefaßt.
Die Geschichte im Allgemeinen und das Urteil im Besonderen hat mich sehr irritiert, ich vermutete stark, daß da irgend etwas nicht stimmen konnte. Ich habe mich in die Causa Teichtmeister eingelesen und die Rechtslage recherchiert und habe dann einen Aufsatz über meine Sicht der Dinge geschrieben. Ich gab den Artikel einigen Bekannten vorab zu lesen und erntete den einhelligen Ratschlag, den Text um Gottes Willen nicht zu veröffentlichen, ich könnte massiven Ärger bekommen, zivilrechtlich und auch strafrechtlich. Ich wollte es nicht drauf ankommen lassen und habe den Blogbeitrag in meinen hauseigenen Giftschrank gesperrt. Im Klartext: Ich habe den Schwanz eingezogen, Feigling der ich bin.
Vor wenigen Tagen las ich dann hier einen Blogbeitrag, der mit dem Fall Teichtmeister nur ganz am Rande zu tun hatte, der aber einen Kommentar zur Folge hatte, der mich auf die berühmte Palme getrieben hat. Auf den Kommentar direkt antworten konnte ich nicht, denn wenig später ist der Blogbeitrag zur Gänze wieder gelöscht worden (2), so daß ich gezwungen bin, hier mein eigenes Zirkuszelt aufzubauen.
Der betreffende Kommentator hatte sich darüber empört, daß das Strafmaß gegen Teichtmeister so lächerlich milde ausgefallen sei. "Teichtmeister war wie lange in Haft? 3 Monate? Dafür dass er hunderte kinderpornographische Fotos hatte und Fantasien schob was er denen alles antun könnte? (...) Das natürlich noch in Kombination mit Kokainkonsum. Ein weiteres Delikt." (3)
Teichtmeisters Taten
Teichtmeister ist wegen des Besitzes und der Herstellung pornografischer Darstellungen Minderjähriger verurteilt worden, es ging in dem Verfahren um rund 76.000 elektronische Dateien, auf denen sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen zu sehen ist. "Laut Staatsanwaltschaft zeigten etwa 47.500 der Dateien Kinder, die jünger als 14 Jahre waren." (ZEIT-Online, 6. 9. 2023)
Wer bei "sexuelle(r) Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen" an Vergewaltigungen, Peitschen und dergleichen denkt, liegt möglicherweise richtig, wahrscheinlich aber ist die Annahme falsch. Denn die "Anfertigung kinderpornographischer Bilder beinhaltet (...) eo ipso (4) eigentlich die Ausübung sexualisierter Gewalt, denn Kinder unter 14 Jahren können unter Zugrundelegung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Normen in die Produktion solcher Bildaufnahmen nicht wirksam einwilligen." (Harald Dreßing: Gesetzliche Neuregelung der „Kinderpornographie“ (§ 184b StGB)
"Herstellung pornografischer Darstellungen Minderjähriger" heißt in diesem Falle, daß Teichtmeister Fotos von Minderjährigen zu Collagen mit pornografischen und sadistischen Sprechblasen arrangiert hat. Insgesamt hat er 34.696 Dateien verändert, das heißt er hat Diashows zusammengestellt, Videosequenzen aneinandergefügt und entsprechende Texte zu den Bildern verfaßt. Im Klartext: Er hat sich die für ihn passenden Wichsvorlagen aus vorhandenem Material selbst erstellt. Diese Veränderungen von Bildern und die Erstellung von Collagen und dazu passenden Texten können rechtlich als Herstellung gewertet werden, meint die Rechtswissenschaft. Dem will ich nicht widersprechen, aber... All diese Ungeheuerlichkeiten hat Teichtmeister zu seinem höchst privaten Gebrauch begangen! Die Ermittler fanden keinerlei Hinweise darauf, dass Teichtmeister Daten an wen auch immer weitergegeben hat. Er hatte nie - mals vor, seine Sammlung von Bildern und Videos der Öffentlichkeit oder auch nur irgendwelchen Freunden zugänglich zu machen, in welcher Form immer, von seinen eigenen Texten gar nicht zu reden. Teichtmeister mußte genau wissen, daß jedes Bekanntwerden seiner Neigung - und sei es auch nur in Form von Gerüchten - das Ende seiner bürgerlichen und künstlerischen Existenz bedeuten würde, so wie's dann auch tatsächlich geschehen ist.
Der Erwerb kinderpornographischen Materials
Was bei der Auflistung von Teichtmeisters Straftaten auffällt ist der Umstand, daß der Straftatbestand des Erwerbs kinderpornographischen Materials weder in der Anklageschrift noch im späteren Urteil noch in den von mir recherchierten Medienberichten auftaucht. Das erschien mir unglaublich, da unlogisch. Ich fragte ChatGPT, ob sich irgendwo im Internet eine Belegstelle für eine Anklage gegen Teichtmeister wegen Erwerbs fände und ich erhielt zur Antwort: Nein. Eindeutig nein.
Diese Leerstelle in der Konstruktion der Anklage ist insofern bemerkenswert, als einzig der Erwerb kinderpornographischen Materials für die Strafjustiz von öffentlichem Interesse ist, bzw. sein dürfte. Eines nämlich ist klar: Wenn der Gangster Carlos aus Lateinamerika - der übliche Verdächtige - Fantastalliarden von Terabytes an kinderpornographischem Material auf seinen Supercomputern in seinem supergeheimem Keller hortet fügt er durch diese Hortung von elektronischem Material der Welt keinen, überhaupt keinen Schaden zu. Großer Schaden und unermeßliches Leid ist jedoch bei der Produktion dieses Bildmaterials entstanden, der pure Besitz des einmal entstandenen Bildmaterials verursacht keinen zusätzlichen Schaden mehr.
Es versteht sich, daß das geschilderte Gedankenexperiment absolut unrealistisch ist, denn die Gangsterin Carla ist Geschäftsfrau und wird ihr Material nicht einfach verschenken, sie wird es wie jeder andere Geschäftsmann auch verkaufen und damit zwangsläufig zur Produktion weiteren kinderpornographischen Bild- und Filmmaterials zu führen. Setze für "kinderpornographisches Material" zum Beispiel "Plutonium" ein und du wirst merken, was ich meine. Plutonium wirst du irgendwann einatmen müssen und du wirst - früher oder später, wahrscheinlich früher - daran verrecken. Bei einmal vorhandenem kinderpornographischen Material dagegen besteht diese Gefahr nicht. Niemals, keinesfalls, so lange immer du es dir anschauen oder lesen magst. Du magst einwenden, daß der Konsum von Kinderpornographie womöglich Schäden am Gehirn des Konsumenten verursacht. Kann sein, ich vermute aber sehr viel eher, daß der Schaden schon vorher da war und vielmehr die Ursache für den Drang nach Kinderpornographie war. Es ist derselbe Mechanismus wie bei den Splatterfilmen, wo die brutalen Bilder auch keine aggressiven Filmzuschauer erzeugen, sondern umgekehrt die schon vorhandene Aggressivität die Ursache dafür ist, daß sich jemand solche Filme überhaupt anschauen mag. Wäre es anders so hätte der tagtägliche Konsum der üblichen Fernsehkrimis schon zigtausende Mörder herangezüchtet und es würde wirklich einmal die Woche in Rosenheim ein Mord begangen werden.
Wer dagegen kinderpornographisches Material kauft hält damit das Geschäft mit der Kinderpornographie am Laufen. Würde Kinderpornographie nicht gekauft, dann gäbe es sie nicht, bzw. sie bliebe das private Laster einiger - ich sag's mal schwer verharmlosend: - merkwürdiger Leute. Das wäre schlimm genug. Für die dann immer noch betroffenen Kinder wäre es kein Trost, aber die schiere Zahl der Opfer wäre bedeutend geringer. Weil aber Kinderpornographie heftig nachgefragt wird, wird sie in industriellem Umfang hergestellt, denn es läßt sich damit wahnsinnig viel Geld verdienen. Es läßt sich nicht wegdiskutieren: Der Käufer von Kinderpornographie trägt eine Mitschuld am ökonomischen Geflecht der Kinderpornographie.
Einerseits.
Andererseits mußt du zugeben, daß die Schuld des einzelnen Käufers im Gesamtzusammenhang gesehen ziemlich gering ist.
BILD-Zeitung und Kobaltabbau
Laß mich den letzten Satz, der manchem Leser vielleicht merkwürdig erscheinen mag, am Beispiel der BILD-Zeitung erklären. Wir können diese Schuld vielleicht mit der Schuld des Käufers eines Exemplars der BILD-Zeitung vergleichen. Wer am Zeitungskörberl eine BILD-Zeitung erwirbt und mit dieser Spende die BILD-Zeitung am Leben erhält, verdient es, daß vorübereilende Passanten mit dem erigierten Zeigefinger auf ihn (m/w/d) deuten und sie (m/w/d) als BILD-Zeitungsleserin beschimpfen. Wenn ich dagegen in der Bahn auf der Heimfahrt von der Arbeit die liegengelassene BILD-Zeitung von heute finde, an mich nehme und vielleicht zuhause weiterlese bleibe ich dadurch ökonomisch unberührt von Sein oder Nichtsein von BILD. Du verstehst, was ich meine? Der Besitz tausender und abertausender Exemplare der BILD-Zeitung, die jemand im Laufe der Jahrhunderte in der Bahn gefunden hat, ist eine Sache ausschließlich zwischen dieser Person und dem anonymen Putzservice der Bahn. Da die Person unseres Beispiels die BILD-Zeitungen nicht gekauft hat, hat sie sich auch nicht gegen GOttes Schöpfung versündigt, indem sie die BILD-Zeitung am Leben erhalten hat.
Ich wiederhole mich: Wenn ich kinderpornographisches Material kaufe, dann klinke ich mich in das System des pornographischen Kindesmißbrauchs ein, dann fördere ich durch jeden meiner Käufe dieses System, klar. Könnte man durch Kinderpornographie kein Geld verdienen, gäbe es die Kinderpornographie nicht, nicht im industriellen Ausmaß. Könnte man mit der Herstellung und dem Verkauf von Smartphones keine Schweinekohle verdienen, würden nicht Kinder, Jugendliche und andere Menschen beim Kobaltabbau verheizt. Kobaltabbau beim preisgünstigen Fehlen auch nur minimaler Sicherheitsvorkehrungen ist aus dem ökonomischen Blickwinkel ein ausgesprochen attraktives, moralisch gesehen hingegen ein ausgesprochen mieses Geschäft, mindestens so mies wie die Herstellung von Kinderpornographie und deren Verkauf, höchstwahrscheinlich erheblich mieser. Die obenstehende Argumentation ist natürlich provokativ und vielleicht auch ein bisserl demagogisch, obwohl sie selbstverständlich sachlich richtig ist.
Zum Strafverfahren
Im Wikipedia-Artikel über Teichtmeister ist über den Prozeß unter anderem zu lesen: "Die Ermittler fanden keine Hinweise, dass Teichtmeister Daten weitergegeben habe,..." Das bitte ich festzuhalten. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnete die im Prozess vorgelesenen Texte Teichtmeisters als 'äußerst brutale Vergewaltigungs-Fantasien' und auch die Staatsanwaltschaft ordnete seine Texte als 'pädo-sadistisch'“ein."
(Quelle: Wikipedia)
Daß Teichtmeister keine Daten weitergegeben hat vermag nicht zu überraschen. Wie bereits erwähnt hat er aus naheliegenden egoistischen Gründen seine Vorliebe für Kinderpornographie als ein privates und streng geheimes Laster betrieben. Eine Auswahl "sehr heftiger Passagen über Gewaltphantasien" wurde von der Frau Staatsanwältin in der "vielbesuchten Gerichtsverhandlung" - wie in den Medien stand - verlesen. Weder die allgemeine Öffentlichkeit noch die Medien waren demnach von dieser Verlesung ausgeschlossen. "Während des Prozesses war leises, aber hörbares Entsetzen aus den Reihen der Presse und der Zuschauer zu vernehmen, als äußerst brutale Vergewaltigungsfantasien verlesen wurden, die Teichtmeister im Zusammenhang mit den Missbrauchsdarstellungen verfasst hatte." (Quelle: Süddeutsche Zeitung) Das heißt, nicht Teichtmeister hat seine "pädo-sadistischen Texte" in die Öffentlichkeit getragen, sondern die Staatsanwaltschaft, die sie im Prozeß verlesen hat lassen. Um es in der nötigen Brutalität zu sagen: Der öffentliche Skandal ist nicht Teichtmeister, sondern die Wiener Staatsanwaltschaft.
Gefährlichkeitsprognose
Die Staatsanwaltschaft ging von "einem hohen Maß an Störung bei Teichtmeister aus und von einer positiven Gefährlichkeitsprognose, also von einer weiteren Gefahr, die von ihm ausgehen könnte. Der Tatzeitraum erstrecke sich über 13 Jahre, die Taten seien zigtausendfach wiederholt worden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Teichtmeisters Störung nicht doch zu weiteren, vielleicht noch schlimmeren Delikten führen könne." Quelle: ORF
Als ich diese Sätze zum ersten Mal gelesen habe, bekam ich Schnappatmung, denn Sätze wie die oben wiedergegebenen traut sich normalerweise keine Sau zu grunzen. Wir halten fest, daß bislang noch keinerlei Gefahr für die Allgemeinheit von Teichtmeisters Taten ausgegangen ist. Polizei und Staatsanwaltschaft haben Teichtmeister bescheinigt, daß sie keine Anzeichen von Hands-on-Delikten gefunden hab. Heißt auf Deutsch: Teichtmeister hat kein Kind unsittlich berührt Und das mit dem "man könne nicht ausschließen, daß..." ist ohnehin aus dem Rhetoriklehrbuch für Schalksnarren. Was kann man schon wirklich ausschließen? Wir können ausschließen, daß irgendwann ein Verstoß gegen die Naturgesetze (ein sogenanntes Wunder) beobachtet wird, das zwar. Was dagegen menschliches Verhalten betrifft, können wir nichts und das bei niemandem ausschließen.
Der ausgeblendete Erwerb von Kinderpornographie
Um's noch mal klarzustellen: Der einzig für die Strafjustiz relevante Teil von Teichtmeisters Aktivität war der Erwerb von Kinderpornographie gewesen, denn durch den Erwerb und nur durch den Erwerb hat er dazu beigetragen, das Geschäft "Kinderpornographie" am Laufen zu halten. Genau dieser Aspekt hat aber anscheinend keine Rolle im Prozeß gespielt. Alles andere, was Teichtmeister im Zusammenhang mit Kinderpornographie gemacht hat ist dagegen seine Privatangelegenheit, sie geht den Staat und seine Justizbehördeb nichts - im Wortsinne: nichts - an. Alles, was der Verurteilte in der Causa Teichtmeister an Schandtaten begangen hat, hat er in seiner Phantasie begangen und die Sexualphantasien von Teichtmeister gehen uns und den Staat absolut nichts an. Was uns dagegen etwas angegangen hätte wäre der Erwerb des Materials gewesen, aber genau dieser Erwerb wurde in dem Prozeß konsequent ausgeblendet.
Und das verstehe ich nicht. Teichtmeister hat ja bei den Polizeiverhören nicht gemauert und geschwiegen, er war geständig und kooperativ. Abgesehen davon hatte die Polizei ja Teichtmeisters Computer und damit Einblick in sein Surfverhalten. Ob im Fall Teichtmeister tatsächlich nichts bezahlt wurde weiß ich nicht, ich bezweifele aber sehr, daß er all die Bilder und Videos einfach so im Internet gefunden und kostenlos heruntergeladen hat. Vielleicht hat er ja die Bilder und Videos im Nachlaß vom Ferdi-Onkel gefunden, jedoch das glaube ich schon überhaupt nicht.
Es spielt aber ohnehin keine Rolle, relevant ist lediglich der Umstand, daß Teichtmeister offensichtlich nicht wegen des Erwerbs von Kinderpornographie angeklagt und verurteilt worden ist. Ich wiederhole mich zum wiederholten Male: Wenn eine Person für Kinderpornographie bezahlt, hält sie damit als eine Art Sponsor das Geschäft "Kinderpornographie" am Laufen, damit macht sie sich mitschuldig an der Entstehung weiterer kinderpornographischer Bilder und Videos. Das ist eine echte Straftat, mit echten und nicht nur vorgestellten Opfern.
Die Gedanken sind frei! Denkste.
Kinderpornokonsum, also das Anschauen von bereits vorhandener und von mir oder dir vorgefundener Kinderpornographie kann dagegen gar nichts anderes sein als ein Gedankenverbrechen. Durch das Anschauen von Kinderpornos verändert keine Person die Welt außerhalb ihres Computers, ihres Wohnzimmers und ihres Gehirns, noch nicht mal theoretisch. Es ist tatsächlich nichts geschehen, was die Mitmenschen dieser Person oder gar den Staat auch nur im mindesten irgend etwas anginge.
Gleiches gilt für das Herstellen kinderpornographischen Materials, solange diese Herstellung ausschließlich eine Sache zwischen der bewußten Person und deren Phantasie bleibt. Die - ich sag mal: - speziellen (5) Gedanken und sexuellen Vorlieben eines Menschen sind ja in jedem Falle in der Welt, ob dieser Mensch jene Gedanken nun hinschreibt oder nicht, ob der Staat das Denken dieser Gedanken nun sanktioniert oder nicht. Daß Gedanken, die nichts weiter sind als eben lediglich Gedanken zum Gegenstand staatlicher Strafverfolgung werden hatte man eigentlich bereits überwunden geglaubt.
Der Index verbotener Bücher
In den Zeiten, da die Hl. Katholische Kirche und mit ihr die Hl. Inquisition noch mächtig waren gab es den Index der Verbotenen Bücher, dort waren Bücher verzeichnet, die man als Katholik nicht lesen durfte. Noch nicht einmal ungelesen besitzen durfte man sie. Den Inhalt dieser Bücher - von Galilei über Kant und den Marquis de Sade bis Sartre - auch nur zur Kenntnis zu nehmen war eine Todsünde: In manchen Fällen zog die Lektüre sogar den Ausschluß aus der Glaubensgemeinschaft, die sogenannte Exkommunikation nach sich. Um das klarzustellen: Im 16., 17. und wahrscheinlich auch noch im 18. Jahrhundert war die Exkommunikation für die meisten Menschen eine Form massivster und existentiell bedrohlicher gesellschaftlicher Ächtung, das ist mit dem Kirchenaustritt per Einschreiben in der heutigen Zeit absolut nicht zu vergleichen. Seit den sechziger Jahren (Zweites Vatikanisches Konzil) wird diese Liste nicht mehr weitergeführt. Damit war - so dachte man jedenfalls eine zeitlang - die Strafbarkeit des bloßen Zur-Kenntnis-Nehmens der bösen Gedanken anderer Menschen endgültig abgeschafft. Inzwischen scheint die Wiederkehr der Gedankenverbrechen als juristische Denkfigur normale und akzeptierte Realität geworden zu sein.
Dabei kann man die Rechtslogik bei der Kinderpornographie strenggenommen nicht mit der Rechtslogik der Hl. Inquisition vergleichen. Die Inquisitionsverfahren waren nämlich innerhalb der Gedankenwelt der christkatholischen Religion durchaus menschenfreundlich, ja liebevoll. (Auf diesen Link zu klicken ist sehr aufschlußreich und zum Nachdenken anregend.)
Gedankenverbrechen
2023, als der Fall Teichtmeister noch in den aktuellen Nachrichten auftauchte argumentierte jemand in einer Internet-Diskussion: "Kinderpornos konsumieren hätte in Österreich den gleichen Strafrahmen von 3 Jahren." Als ich das las, mußte ich schmunzeln. Österreichische Gesetzgeber und Juristen sind tatsächlich so wirr im Hirn, daß sie den privaten Konsum von Kinderpornographie unter Strafe stellen? Die schicken jemanden tatsächlich für 3 Jahre in den Knast? 3 Jahre, das ist der Tarif für Schwere Körperverletzung mit Todesfolge, das heißt das bloße Anschauen von kinderpornographischen Bildern oder Filmen gilt für so schwerwiegend wie das Totprügeln eines Menschen. Dann habe ich gegoogelt und festgestellt, daß deutsche Gesetzgeber und Juristen mindestens genau so wirr im Hirn sind wie ihre österreichischen Kollegen.
"Das Anschauen kinderpornografischer Bilder und Videos im Internet ist auch dann strafbar, wenn die Dateien nicht manuell auf dem Computer gespeichert werden. Das entschied das Hamburger Oberlandesgericht am Montag und stellte damit den kurzfristigen Gebrauch dem Besitz von Daten gleich. (...) Nach Ansicht des Oberlandesgerichts ist es jedoch irrelevant, ob die Videos und Bilder bewusst gespeichert oder nur flüchtig angeschaut werden." (Hervorhebungen von mir, W. H.) (DER SPIEGEL 15.02.2010)
"Im Juli 2021 trat eine neue Fassung des § 184b StGB in Kraft, die eine erhebliche Verschärfung des Strafrahmens für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Inhalte vorsieht. Bisher häufiger praktizierte Lösungen in außergerichtlichen Verfahren oder die Anordnung von Bewährungs- oder Geldstrafen dürften nach den verschärften Bedingungen des § 184b StGB seltener zur Anwendung kommen, da bereits der Besitz einer einzigen kinderpornographischen Datei grundsätzlich ein Verbrechen darstellt, das mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr strafbewehrt ist und die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen zwingend Anklage erheben muss. (...) ...impliziert dann auch der Besitz und der Konsum solchen Bildmaterials die Einwilligung in die mit sexualisierter Gewalt verbundenen Entstehungsbedingungen solcher Fotos oder Videos. [(Harald Dreßing: Gesetzliche Neuregelung der Kinderpornographie“(§ 184b StGB)]
Nach dieser Logik wäre ich auch mit der menschenverachtenden Sozialstruktur (Leibeigenschaft, Adel, Feudalismus etc. pp.) des Barock und Rokoko einverstanden, wenn ich eine barocke Kirche bewundere oder der Musik von Bach, Mozart etc. lausche.
Bisherige Studien konnten eine direkte Auswirkung auf andere pädosexuelle Straftaten nicht belegen. Harald Dreßing: Gesetzliche Neuregelung der „Kinderpornographie“ (§ 184b StGB)
Eine indirekte Auswirkung auf andere pädosexuelle Straftaten sind schon aus methodischen Gründen erst recht nicht belegbar, da indirekte Auswirkungen von A auf B logischerweise noch viel schwächer sein müßten.
Das Niederschreiben sexueller Phantasien
Ich wiederhole mich: Was für Bücher oder Artikel du zuhause liest, was für Bilder oder Videos du zuhause anschaust geht mich überhaupt nichts an. Und umgekehrt gehen dich meine Medienkonsumgewohnheiten nichts an, natürlich. Was muß passiert sein, damit normalerweise vernünftige Leute auch nur auf die Idee kommen, ein mit strenger Strafe bedrohtes Verbot der bloßen Kenntnisnahme bestimmter Inhalte (auf deutsch: contents) nicht nur zustimmend zu benicken, sondern sogar mit Nachdruck zu fordern?
Es ist so grauenvoll, ich mag mir die Szene im Wiener Gerichtssaal gar nicht konkret vorstellen, wie die Staatsanwältin Teichtmeisters Anmerkungen zu den Pornobildern vorliest. In einer öffentlichen Verhandlung - weder die Allgemeine Öffentlichkeit noch die Medien sind ausgeschlossen - bellt sie Teichtmeisters höchst private sexuelle Phantasien - die niemanden außer ihm selbst etwas angehen, man kann es nicht oft genug sagen - in die Öffentlichkeit. Wenn Teichtmeister je einem Psychiater oder einem psychologischen Psychotherapeuten in die Hände fällt - und das wird er zwangsläufig, da gerichtlich angeordnet - wird ihn dieser Therapeut nach den Kunstregeln der Psychotherapie dazu ermuntern, seine sexuellen und gewalttätigen Phantasien auszusprechen und nicht zuletzt niederzuschreiben. Das was ihm - und uns, uns allen! - streng verboten ist, das was Teichtmeister vor's Kriminalgericht gebracht und seine Karriere (wahrscheinlich auch sein Leben) zerstört hat wird ihm nunmehr von gerichtlich zwangsweise aufgedrückten Psychiatern als Hilfsmittel zu seiner seelischen Gesundung dringend empfohlen. Wer in dieser Argumentation einen Widerspruch entdeckt, darf ihn behalten.
Psychiater und andere Psychotherapeuten sollten es sich künftig zweimal überlegen, ob sie ihre Patienten dazu anhalten sollen, ihre dunklen Gedanken aufzuschreiben, stehen sie doch damit bereits mit einem Bein im Gefängnis.
Früher - es ist noch gar nicht sooo lange her - sind Menschen verbrannt oder sonstwie physisch oder sozial vernichtet worden, weil sie etwas geschrieben, gesagt oder auch nur gedacht hatten. Diese Zeiten glaubte man überwunden, jetzt sind sie wiedergekehrt und offensichtlich billigt inzwischen die Mehrzahl der Menschen im deutschsprachigen Raum die Bestrafung von Gedankenverbrechen.
Was für Substanzen haben sie euch in den letzten 3, 4 Jahrzehnten in's Hirn geschissen, daß ihr so radikal und so schnell wahnsinnig wurdet?
Wenn ich mir ein Pornobild ansehe, einen Pornofilm anschaue oder einen pornographischen Text lese und meinetwegen auch sammele, dann habe ich nichts weiter getan, als mir ein Pornobild oder einen Pornofilm anzuschauen. Der Text oder das Bild oder der Film sind bereits in der Welt, sie existieren unabhängig von mir, ich habe nichts getan, die Herstellung von Bild oder Film zu fördern. Ein unerfreulicher Sachverhalt wird um nichts unerfreulicher dadurch, daß ich mir einen Film oder was sonst über diesen Sachverhalt ansehe, sei es nun eine wissenschaftlich-sachliche Dokumentation oder ein - bleiben wir beim Thema - aufgeilend pornographischer Film.
Damit auch das mal gesagt ist!
Zum Abschluß ein Ausblick auf die nahe Zukuft
Die Künstliche Intelligenz ist inzwischen bei der photorealistischen Herstellung von Photos und Filmen so weit fortgeschritten, daß man Bildwerke herstellen kann, die mit bloßem Auge oft nicht mehr als KI-Bilder oder -filme wahrgenommen werden können. Es ist zu erwarten, daß in naher Zukunft die Produktionstechniken noch weiter perfektioniert werden. Wir werden Filme bewundern können, in denen wir hautnah und in voller Drastik sehen können, wie Menschen gewaltsam zu Tode kommen, Minderjährige vergewaltigt, gefoltert und schließlich getötet werden. Nicht zu vergessen: Auch die Kids werden sich das anschauen können denn mindestens einer aus der coolen Gang wird die Jugendschutz-Codes knacken können und sie dann weitergeben. Und die Produzenten dieser KI-werden in aller Unschuld darauf hinweisen, daß bei den Dreharbeiten weder Tiere noch Menschen zu Schaden gekommen sind. Man wird sie auf den normalen Markt lassen müssen, denn das Argument mit den unschuldigen Opfern wird dann nicht mehr ziehen. Du wirst dir am Bildschirm die Person gestalten können, die du dann umbringen oder vögeln kannst, virtuell natürlich. Oder gibt's dergleichen Dinge schon? Wie auch immer, wir gehen wunderbaren Zeiten entgegen.