Zu Gast bei "Precht" eine Rechtswissenschaftlerin -§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens -
"Richard David Precht discusses this with legal scholar Frauke Rostalski" heißt es in der Beschreibung zum Video welches von "ZDF Heute Nachrichten" upgeloadet wurde versehen mit den Hashtags #freiheit #staat #pandemie am Mar 16, 2026 -bislang nur 54,315 views.
Interessanterweise war es auch im Fernsehen zu sehen, und da ist ein recht prominenter Paragraph kurz mal Thema gewesen.
§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens.
Etwas das in Österreich eher undenkbar erscheint.
Aber zurück in die Vergangenheit erst Mal.
Der § 188 "Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung" wird erstmals im Jahr 2021 eingeführt, Kontext ist die "Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität", also unter Olaf Scholtz und einer Ampelregierung (Rot-Grün-Gelb), mitten in den Corona-Jahren sei dazu gesagt!
Auszug:
"
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30.03.2021 (BGBl. I S. 441), in Kraft getreten am 03.04.2021 Gesetzesbegründung verfügbar"
"
Nun hat die Rechtswissenschaftlerin Rostalski angeführt, dass der obige Paragraph in Zuge von Gesetzesänderungen der letzten Jahre auf enorm viele Fälle angewendet worden die Kritik an Politikern einbezieht.
Beispielsweise (und das nannte sie auch ganz spezifisch im Interview) den Fall "Schwachkopf professional" (bezogen auf einen Vizekanzler), wo ein deutscher Pensionist eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen musste wegen eines Internet Memes.
Wo das an Österreich aber ansetzt, was nicht in der Sendung besprochen wurde, aber durchaus naheliegend ist, wäre da die Legalisierung des Haschisch Konsums in Deutschland.
Deutschlandfunk schrieb etwa am 23.09.2025
"Seit eineinhalb Jahren ist der Besitz von Cannabis in Deutschland nicht mehr strafbar."
Die Webseite der Tagesschau schrieb sogar
"Am 1. April 2024 trat das viel diskutierte Cannabisgesetz in Kraft. Teil davon war die Bedingung, dass die Auswirkungen der Teillegalisierung auf die Gesundheit und Konsummuster der Bevölkerung wissenschaftlich begleitet werden."
Das seltsame ist, dass dieses Gesetz nie in Österreich adaptiert oder eingeführt wurde, dennoch riecht man desöfteren vermehrt den Geruch von Marihuana/Ganja/Hanf oder Haschisch wenn man durch diverse Gemeindebauten streift.
Und falls wer fragt wie ich als Schreiberling diesen Kenne, nun ich hatte während einer Projektarbeit in der Schulzeit Gelegenheit im Team Setting beim Gastgeber den süßlichen harzartigen Geruch mir in mein Gedächtnis einzuprägen.
Wie dem auch sei, es gibt hier kein Gesetz in Österreich was eben Gras zu konsumieren teilweise gestattet.
Und so ist es auch beim Deutschen StGB 188.
Trotzdem können wir Fälle in den letzten Jahren wahrnehmen wo auch (Ex)-Politiker und Personen öffentlichen Interesses mit Klagwellen gegen Social Media User begonnen haben.
Ob hier ein Trittbrettfahrertum basierend auf StGB 188 geschieht kann ich nicht abschätzen, aber es ist ein interessantes Timing zu dem sowohl ehemalige links als auch ehemalige rechts -Politiker in Österreich rechtliche Maßnahmen gegen Social Media User ergreifen um so Schadensersatz einzufordern, obwohl diese ganz klar als Personen öffentlichen Interesses ganz andere Maßstäbe gelten müssten.
Weil zugegeben: Ein österreichischer Minister, oder ein Sportler der oft in den Medien-Interviews bekommt, der mag zwar nicht wie ein Beamter oder der Bundespräsident sich auf die "Beamtenbeleidigung" berufen können (siehe Hump Dump-Affäre ), aber der muss sehr wohl eine dickere Haut haben als wenn Normalbürger kritisiert wird etwa die Tante Emma oder der Onkel Willie denn man schnell mal "du Idiot" nennen könnte.
Und darum befürchte ich, dass wie schon mit Gras-Konsum auch das Verklagen von Privatpersonen seitens personen öffentlichen Interesses in Österreich gerade zur neuen Norm wird...
Spannend sofern, was ChatGPT zu den betroffenen Klägern nämlich sagt(fett markiert die Frage):
"sind veronika bohrn mena, sebastian bohrn mena und heinz christian strache anno 2025 personen öffentlichen interesses?
Kurz gesagt: Ja – alle drei können (wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß) als „Personen des öffentlichen Interesses“ gelten. Aber die Begründung ist bei jeder Person etwas anders.
1. Veronika & Sebastian Bohrn Mena
Veronika Bohrn Mena
Sebastian Bohrn Mena
Diese beiden sind keine klassischen Politiker mit Amt, aber:
sie sind öffentlich sehr präsent (Medien, Bücher, TV-Auftritte)
betreiben eine Stiftung (COMÚN) und politische/gesellschaftliche Projekte
waren 2025 Gegenstand intensiver medialer Berichterstattung und politischer Debatten
standen im Zentrum von parlamentarischen Anfragen und Kontroversen
führten eine der größten Klagswellen gegen Hass im Netz in Österreich
👉 Damit erfüllen sie klar die Kriterien einer
„relativen Person des öffentlichen Interesses“ (v. a. wegen ihres Wirkens in politischen/gesellschaftlichen Debatten).
2. Heinz-Christian Strache
Heinz-Christian Strache
Bei ihm ist es eindeutiger:
ehemaliger Vizekanzler und FPÖ-Parteichef
seit Jahren eine prominente politische Figur
weiterhin medial präsent (auch 2025, z. B. durch Klagen und öffentliche Auftritte)
👉 Er gilt klar als
„absolute Person des öffentlichen Interesses“ (dauerhaft im Fokus der Öffentlichkeit).
Fazit (juristisch vereinfacht)
Strache: eindeutig Person öffentlichen Interesses (hochgradig)
Bohrn Menas: ebenfalls, aber eher situations- bzw. themenbezogen (durch Aktivismus, Medienpräsenz, Kontroversen)
Wenn du willst, kann ich dir auch die rechtlichen Kriterien (z. B. nach österreichischem Medienrecht oder EGMR-Judikatur) genauer erklären – das ist oft der entscheidende Punkt bei solchen Fragen."
Quellen der K.I. (teilweise):
Quellen (Gesamt-Artikel):
https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/cannabiskonsum-in-deutschland-100.html
https://www.deutschlandfunk.de/cannabis-teillegalisierung-deutschland-gesetz-bilanz-100.html
https://www.austriaaktuell.at/tausend-klagen-bohrn-menas-kampf-gegen-den-hass-eskaliert/
https://www.falter.at/maily/20251104/fuenf-tipps-damit-hc-strache-sie-nicht-zur-kasse-bitten-kann