Islamische Orientierung auf westliche Kosten

Die afghanische Familie, deren Ehre durch den Schwesternmord wiederhergestellt wurde, hat vermutlich aufgrund ihrer angeblich „westlichen Orientierung“ Asyl in Österreich erhalten.

Der oberste Verwaltungsgerichtshof fordert die untergeordneten Bundesverwaltungsgerichte auf, jenes „Recht“ auch bei Verschleierten zu „würdigen“:

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können Frauen Asyl beanspruchen, die aufgrund eines gelebten "westlich" orientierten Lebensstils bei Rückkehr in ihren Herkunftsstaat verfolgt würden (vgl. etwa VwGH vom 28. Mai 2014, Ra 2014/20/0017- 0018, mwN).

Wenn das BVwG in seinem angefochtenen Erkenntnis einen "westlichen Lebensstil" der Revisionswerberin bloß aufgrund ihres Erscheinens zur mündlichen Verhandlung mit einem Kopftuch und traditioneller Bekleidung verneint, verkennt es, dass allein dieser Umstand nicht gegen eine Lebensweise der Revisionswerberin im oben genannten Sinn spricht.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2016180388_20170322L00

Tatsächlich befürworten Afghanen ihren eigenen Lebensstil, auch wenn sie ihn mit westlicher Alimentierung ausleben wollen.

(Hauptsächlich von Afghanen besuchte Schiiten-Demonstration in Wien)

3
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
6 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Spinnchen

Spinnchen bewertete diesen Eintrag 08.11.2017 11:44:38

Beate K.

Beate K. bewertete diesen Eintrag 20.09.2017 12:19:46

Michlmayr

Michlmayr bewertete diesen Eintrag 20.09.2017 09:24:22

27 Kommentare

Mehr von Aron Sperber