Landgericht Hamburg bestätigt Zulässigkeit der TE-Berichterstattung zu den Ausschreitungen in Gießen
Nach einem über dreimonatigen Rechtsstreit gelang die erfolgreiche Verteidigung gegen einen juristischen Angriff des DGB: Das Landgericht Hamburg bestätigt die Zulässigkeit der zentralen TE-Analyse zu den Ausschreitungen in Gießen. Sie lautet: „DGB hetzt Mob auf das TE-Team“.
Damit ist die (Mit-)Verantwortlichkeit klargestellt: Der DGB hat eine Situation mit hervorgerufen, die später in eine gemeinschaftlich begangene Körperverletzung gegen ein Kamerateam von Tichys Einblick mündete. Der Sachverhalt ist mittlerweile auch im neuen Jahrbuch von „Reporter ohne Grenzen“ als Beispiel von Angriffen auf die Pressefreiheit in Deutschland aufgeführt.
Der Vorfall ereignete sich bei den Auseinandersetzungen rund um die Gründung des AfD-Jugendverbands in Gießen im November vergangenen Jahres. Das TE-Kamera-Team und ein Sicherheitsmitarbeiter hatten im Backstage-Bereich der DGB-Bühne um ein Interview angefragt. Nachdem das Team zunächst angemessen behandelt worden war, wechselte offenbar auf Anweisung von oben der Ton.
Wie das Gericht jetzt durch die als zulässig bewertete Darstellung bestätigt, wurde das TE-Team, „wie aus den Videos erkennbar ist, rüde abgebügelt“, und zwar von dem DGB zugehörigen Personen, „die das Team bei seiner Arbeit behinderten und vom Platz drängten“.
Aktiv daran beteiligt waren Mitarbeiter der Pressestelle und der Veranstaltungsleitung, wie aus dem Video erkennbar und hörbar ist. Im weiteren Verlauf wurde das Team körperlich bedrängt und angegriffen. Es wurde versucht, die Kamera wegzustoßen. Die für den DGB handelnden Personen dürfen allerdings nicht als Ordner bezeichnet werden, da sie keine weiße Armbinde trugen, wiewohl sie im Auftrag der Versammlungsleitung vorgingen.
Es erfolgte ein Aufruf über die Lautsprecheranlage des DGB, der sich maßgeblich gegen das Team von TE richtete. Dokumentiert ist die Durchsage von der Bühne, in der vor dem TE-Team gewarnt und dazu aufgefordert wurde, derartige Teams sofort zu melden. Wörtlich: „Ich kläre das dann.“ Diese Aufforderung wurde offenbar von mehreren Personen als Handlungsanweisung aufgefasst, sodass anschließend das Team von TE verfolgt, beschimpft und dann gemeinschaftlich körperlich mit Fäusten, Schlägen und Stöcken angegriffen wurde. Aus Sicht von TE besteht hier ein unmittelbarer Zusammenhang.
Erst die in letzter Sekunde aufmerksam gewordene Polizei konnte das TE-Team vor dem ursprünglich von der DGB-Sprecherin aufgewiegelten Mob schützen, nachdem es bereits zu körperlichen Verletzungen gekommen war, die ebenfalls dokumentiert sind. Wie aus den Videos ersichtlich, waren daran mehrere Person aus dem Zusammenhang der DGB-Veranstaltung beteiligt, die offensichtlich dem Aufruf der DGB-Sprecherin zur Denunziation und Nachstellung des TE-Teams in vorauseilendem Gehorsam Folge leisteten.
Der von TE geschilderte Zusammenhang zwischen der Aktivierung und Aufhetzung eines Mobs durch den DGB wurde jetzt gerichtlich als korrekt bestätigt.