des sog. asylskandals bringt http://www.taz.de/!5510934/ und vor allem diese pressemitteilung des flüchtlingsrats Niedersachsen. aus dieser erhellt: es ging um die durchsetzung von DÜ-vollzug gegen die zuletzt auch obergerichtlich bestätigte erkenntnis,

"dass anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien „tatsächlich nur in seltenen Fällen […] Zugang zu staatlicher Unterstützung erhalten“ und „zu den ohnehin bestehenden […] Hürden […] auch eine nicht unerhebliche kritische Haltung gegen Flüchtlinge hinzu“ trete, die zu enormen allgemeinen Benachteiligungen führe, weshalb das Versorgungsniveau nur als „äußerst schlecht“ beurteilt werden könne. Menschenrechtsorganisationen berichten gar von schwerwiegenden Misshandlungen von Flüchtlingen in bulgarischen Einrichtungen (siehe Bericht der Tagesschau vom 16.4.2015: Foltert Bulgarien Flüchtlinge?); amnesty international berichtet in seinem Report 2016 über push-backs, verweigerte Integration und Hassverbrechen. Bürgerwehren im Land machen Jagd auf Flüchtlinge (siehe Auslandsjournal vom 8.6.2016). Etliche Verwaltungsgerichte lehnen daher die Abschiebung auch von anerkannten Flüchtlingen nach Bulgarien wegen „systemischer Mängel“ ab (siehe z.B. aktuell VG Oldenburg, Urteil vom 17.1.2017, 12 A 3971/16). "

kurzum: es ging um vollzug wider besseres wissen. wider besseres wissen weil: es ging um "Planungssicherheit" im abschiebebetrieb. die hat natürlich vorrang vor schutz für leib+leben irgendwelcher geflüchteter.

mit https://www.nds-fluerat.org/29262/pressemitteilungen/der-eigentliche-bamf-skandal/ läßt sich daher nur eines feststellen: es geht um die absenkung der materiell-rechtlichen schutzstandards per ordre mufti, auch herkunftsländerentscheidungsrichtlinien des BMI genannt. anders gesagt: es geht um die demontage des herzstücks des asylverfahrens, nämlich der anhörung. diese soll weiter von rechtlichem gehör in rechtliches gefrag umgewandelt werden.

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robby

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Iris123

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