Kein Menschenrecht auf verschleierten Schulbesuch

Ein paar Worte zum geplanten Kopftuchverbot... Das Kopftuchverbot sollte nicht nur für Kindergärten und Volksschulen, sondern bis zum Ende des Pflichtschulalters gelten. Frankreich und die (früher) säkulare Türkei haben schon lange ein Kopftuchverbot an Schulen, und trotzdem wurde in jenen Ländern die Religion stärker praktiziert als in Deutschland oder Österreich.

Säkularismus und Religionsfreiheit stehen nicht im Widerspruch, sondern der Säkularismus garantiert gleiche Rechte auf Religionsfreiheit für alle.

Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist hingegen in den Ländern stark eingeschränkt, wo eine Mehrheit der Frauen – freiwillig oder unfreiwillig – den Schleier trägt. Dort gilt zwar die totale Religionsfreiheit, aber immer nur für die eigene Religion.

Das Recht auf Verschleierung, das in Österreichs und Deutschlands Schulen gewährt wird, ist laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte kein Menschenrecht und könnte daher jederzeit durch eine einfache parlamentarische Mehrheit abgeschafft werden, was nun hoffentlich bald geschehen wird. Unsere progressiven Linken werden natürlich trotzdem gegen die Einschränkung der islamisch-reaktionären Verschleierung Sturm laufen.

Reaktionäre werden von unseren Progressiven lediglich identifiziert, wenn sie weiß und christlich sind. Auch eine Form von Rassismus.

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