Nicht nur in undemokratischen Staaten werden Grundrechte eingeschränkt

Grundrechte – sowohl in Demokratien wie in Diktaturen - können für eine (un)bestimmte Zeit ihre Gültigkeit verlieren. Es lässt sich für normal Sterbliche, Nicht-Juristen und nicht-politische Amtsträger sehr schwer bis nicht erkennen, welche Logik hinter der Einschränkung und Aufhebung von Grundrechten entscheidend, bzw. logisch sind. Die Aufhebung von Grundrechten ist somit nach heute allgemein anerkannter logischer Regeln willkürlich. Zumindest unlogisch.

Die Grundrechte beinhalten die Artikel 1 bis 19 des deutschen Grundgesetzes, das unveränderlich sein soll (Schulwissen). Die letzten drei Artikel (Artikel 17 bis 19) beschäftigen sich mit den Einschränkung von Grundrechten 1 bis 19, also auch mit sich selbst (Zirkelschluss). Der Nichtjurist erkennt einen unlösbaren Widerspruch, der Jurist nicht.

Die Bundestagswahl 2021 wird die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag werden. Sie wird (voraussichtlich! Sicherlich?) am 26. September 2021 stattfinden. Die bisherigen Corona-Einschränkungen der Grundrechte gelten bis über diese Wahl hinaus. Auch Tote dürfen ihre Wahlstimme abgeben, wenn sie an einer Briefwahl teilgenommen haben. Ob sie selber, ein Familienmitglied oder ein Heim-/Krankenhauspfleger das Wahlkreuz an der richtigen Stelle hinterlassen haben, wird sich niemals feststellen lassen. In der Demokratie geht folglich um Vertrauen.

Auch in nicht-demokratischen Staaten werden zuweilen verbürgte Grundrechte ohne Tamtam eingeschränkt. Folglich kann man an nicht vorhandenen Grundrechten nicht erkennen, ob es sich bei dem betroffenen Staat um eine Demokratie oder um eine Diktatur handelt. Die Begründung für die Einschränkung von Grundrechten ist in beiden Staatsformen beliebig und nicht unterscheidbar.

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