Da derzeit wieder alle „die Meinungsfreiheit retten“ wollen, lohnt ein Blick auf ein Urteil, das zeigt, wie robust diese Freiheit in Deutschland tatsächlich ist – manchmal robuster, als es mancher Spitzenpolitikerin lieb ist.
Alice Weidel hat nämlich vor dem Hamburger Landgericht eine ziemlich deutliche Niederlage kassiert. Ihr Ziel: Eine satirische Formulierung aus „extra 3“ aus der Sendung tilgen lassen. Das Gericht hingegen: unbeeindruckt. Die Passage sei klar als satirische Zuspitzung erkennbar, für jeden halbwegs wachen Zuschauer als solche einzuordnen – und damit voll von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Kurz gesagt: Wer politische Korrektheit „auf den Müllhaufen der Geschichte“ werfen will, muss es aushalten, wenn Satiriker diese Steilvorlage aufgreifen und zurückspielen. Besonders, wenn man AfD-Spitzenkandidatin ist und sich gern als Kämpferin gegen die „Sprachpolizei“ inszeniert. Da wirkt es dann doch etwas… sagen wir: ironisch, wenn plötzlich die eigene Empfindlichkeit die Gerichte beschäftigen soll.
Der NDR hatte die Unterlassungsforderung ohnehin schon abgewunken. Man habe Weidel nicht beleidigen wollen, sondern lediglich satirisch auf ihre Polemik reagiert. Moderator Christian Ehring nahm ihre Rede beim AfD-Parteitag in Köln am 27. April genüsslich auseinander – wie es Satire nun einmal tut.
Das Urteil ist zwar noch nicht endgültig, Weidels Anwalt hat bereits den Weg zum Oberlandesgericht angekündigt. Aber der Kern bleibt: Die Meinungsfreiheit ist nicht in Gefahr. Sie funktioniert. Sie schützt sogar jene, die sie am lautesten bedroht sehen – und sie schützt die Satire, die ihnen widerspricht.
Wer also behauptet, man dürfe „nichts mehr sagen“, sollte vielleicht einfach mal dieses Urteil lesen. Es sagt nämlich ziemlich viel.