Der Verein „Sterbehilfe“ hat am 19. November 2021 beschlossen, Sterbehilfe nur noch „für Geimpfte und Genesene“ zu leisten, d.h. nach der 2G-Regel zu verfahren. Der Sterbewillige muss gesund sein, wenn er aus dem Leben scheiden will.

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Reality4U

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Bachatero

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philip.blake

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