Der Justizminister möchte sich seine Hände nicht mehr schmutzig machen. Deshalb hat er das Weisungsrecht reformiert. Natürlich hätte er es auch abschaffen können. Aber warum sollte er auf einen unersetzlichen und tollen Joker verzichten?

Unter dem Deckmantel der Reform, die, wie wir gleich sehen werden, keine ist, übt er sich als Selbstdarsteller mit blitzendem Heiligenschein. Das hört sich dann so an: „ Ich war immer für eine Reform des Weisungsrechts in seiner derzeitigen Form, um das Vertrauen in die Justiz zu stärken, und ich bin auch zuversichtlich, dass wir das gemeinsam schaffen werden.“ Und weils so schön klingt, legt er noch eins drauf. „ Zentral ist bei so einem wichtigen rechtsstaatlichen Thema aber, dass man mit der nötigen Ruhe eine gediegene Lösung erarbeitet, die letztlich auch von einem möglichst breiten Konsens getragen ist. Ich stehe für vernünftige, konsensorientierte Sachpolitik.“

Die Weisungsrechtsreform sieht nun so aus, dass dieses Recht nicht mehr vom Justizminister sondern von einem Weisenrat wahrgenommen wird.Dem Weisenrat gehören an:

Der Leiter der Generalprokuratur Dr. Franz Plöchl (Vorsitzender)Der Rechtschutzbeauftragte des BMI Univ. Prof. Dr. Dr. Manfred BurgstallerDer Rechtschutzbeauftragte des BMJ GP iR Dr. Gottfried Strasser

„Damit wird sichergestellt, dass ich selbst als Justizminister auf Entscheidungen in derartigen Verfahren künftig selbstverständlich keinen Einfluss nehme. Es wird somit keine Weisungen ohne Einbindung des Weisenrats geben, dessen Mitglieder bekanntlich nicht weisungsgebunden sind“, stellte Brandstetter klar.

Drei Lakaien aus Justiz- und Innenministerium werden selbstverständlich völlig unabhängig und objektiv entscheiden. Und der Justizminister wird sich da nicht einmischen. Ist doch sein Ziel, das Vertrauen in die Justiz zu stärken.

Beinahe hätte ich es vergessen. Dieser Weisenrat entscheidet nun, ob KHG zu den Themen Buwog-Privatisierung und Vermietung des Terminal Towers in Linz angeklagt wird.

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