Ich (Justizopfer) nehme zur Kenntnis, dass.......(Teil 1)

.bei meiner Pensionsversicherung ein Arzt 3 Fachbereiche

begutachtet, aber gefühlt nur eine Neutral-Null-Methode runterhudelt, ich kann keinen Befund im Verfahren sehen, sondern nur 2 Handzettel mit irgendwelchen Notizen..

.die Richterin setzt ein Dutzend++ Handlungen die div. §§ der ZPO, etlichen Erkenntnissen (Rechtssätze) des OGH NICHT entsprechen.

.diese Richterin verweigert die Zeugen die ich anbot zu laden!!

.diese Richterin will 2x meine Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens an sich ziehen und ablehnen - darf sie aber nicht, denn sie war im Wurzelverfahren tätig!!

.diese Richterin berücksichtigte nicht, dass ich (Stresssymptom?) einen Schlaganfall erlitt - keine Berücksichtigung!

.diese Richterin war schriftlich informiert, das ich nach einem psychischen Zusammenbruch wochenlang in einer Klinik zu verbringen hatte - keine Berücksichtigung!

.diese Richterin war über einen MRT-Befund - Kontrolle nach dem Schlaganfall - schriftlich informiert dass die Diagnose Sub....Enz..... vorliegt - nicht berücksichtigt noch von Gutachtern untersucht!

.die Richterin fügt nach der Urteilsverkündung, wie sie schreibt "ein Konvolut von Papieren" dem Akt zu!!! Das sind von mir beigebrachte Beweismittel u.s.w. Die ständig neu besetzten Senatsmitglieder hatten davon nie etwas gesehen.

.die Chefin der Richterin schützt die Richterin und stellt eine interne Arbeitsrichlinie über das Gesetz!

.die "Höchste Stelle" dieses Gerichts (!!) (Wr.N.)interveniert bei der AK Leitung (Wr.N.) um mir erfolgreich den Rechtsschutz zu nehmen! Mit der Begründung: Der Kläger benutzt seine Intelligenz (IQ 135 P.kte) um sich im Verfahren Vorteile zu verschaffen!! Quelle: eine ex Kollegin meines Vaters.

.bei einem Rechtsmittelverfahren ist der Vizepräsident der Senatsvorsitzende und andere Kollegen Senatsmitglieder und untersuchen die auch gegen die Gerichtspräsidentin dieses Gerichts also gegen Ihre Chefin......

.bei einem Berufungsverfahren (mein Gesundheitszustand war grenzwertig, ich konnte praktisch nicht eingreifen) stellte ich fest, dass der Gerichtsakt auffällig dünn war konnt aber nicht einschreiten...

.bei keiner der Tagsatzungen ist mir eine Erwähnung der Einschätzungsverordnung erinnerlich.

.es gab eine Tagsatzung zu der ich nicht geladen war! Angeblich war mein Anwalt anwesend - ich kenne den genannten Namen nicht!

.das ist nur eine sehr kleine Auswahl der Behinderungen die ich in all den folgenden Verfahren erleiden musste.

Den fast ganzen Inhalt können Sie unter https://www.facebook.com/groups/167063096810786 in meinem Blog "Justizopfer" nachlesen!

.im Teil 2 werde ich mich den Gutachtern zuwenden.

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