Nachtrag zu den vorherigen Nachrichten:
Bitte auch der Frau Justizministerin Dr. Sporrer, dem OGH, der Anwaltskammer weiterzuleiten:
Einschätzungsverordnung versus Leitlinien der Deutschen Rente:
.nicht, dass Einer die EVO oder die Leitlinien der Deutschen .Rente verwendete...sie begutachteten mehr oder weniger "freihändig...
ACHTUNG
"Die EVO ist ein gutes Instrument und sollte von den Gerichten verwendet werden". Erkennt der OGH.
Aber die EVO hat gegenüber den "Leitlinien der Deutschen Rente" (die der OGH als vergleichbar anerkennt) schwerwiegende Mängel!
.die EVO vergibt für Befunde Prozente (z.B. 20% oder bis 40% GdB), aber die Zuerkennung erfolgt nach dem Gutdünken des Gutachters, so können subjektive Beurteilungen Platz greifen!
Und sind auch Summierungen einzelner Prozentwerte nicht Usus sondern werden NICHT gemacht!!
Dazu kommt, dass in meinem Verfahren weder die EVO noch die Leitlinien der Deutschen Rente auch nur 1x angesprochen wurde!
Auch wurde nie über Grad der Behinderung (GdB) noch Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) gesprochen - hier sind die Leitlinien der Deutschen Rente eindeutig besser, denn da werden ohne die MdE anzusprechen klare Hinweise was aufgrund von klaren Befunden dem Patienten NICHT MEHR zugemutet werden soll gegeben !!!
Außerdem kennt weder der Richter, der Kläger noch der Anwalt des Klägers sich mit der EVO/Leitlinien der Deutschen Rente aus! IST DAS ALSO EIN ERHEBLICHER NACHTEIL DES KLÄGERS IM VERFAHREN !! Damit wird das Urteil zu fällen dem Gutachter überlassen! Dabei kann jeder Mensch die L.d.D.R verstehen!!!
.die Leitlinien der Deutschen Rente (LdDR) gehen anders vor. Sie stellen zu dem Befund (und bildgebende Befundverfahren sind zu bevorzugen) eine klare Aussage was dem Kranken zugemutet oder nicht zugemutet werden soll!! Damit kann ein Richter, Kranker oder Anwalt klar erkennen was Sache ist. UND IST MAN DAMIT NICHT MEHR DEN LIEBLINGSGERICHTSGUTACHTERN AUSGELIEFERT !!
Und zum Abschluss: es ist auffällig, dass manche Richter Ihren "Lieblingsgutachtern" in Serie Aufträge (wohldotierte) erteilen. Das wäre einmal ein Fall für eine statistische Auswertung! Aber auch die Ignoranz der rotierenden Berufungen, dass da willfährige Gutachter möglicherweise von möglicherweise besonders ablehnungswilligen Richtern und Gerichtspräsidenten in Serie beauftragt werden gibt möglicherweise einen Hinweis darauf was da läuft!!
So wie ich die Anerkennungsquoten und Ablehnungen (mit den Daten Der AK) einer Auswertung unterzog! Und da fand ich bei 5 untersuchten Sozialgerichten 2 bei denen die Anerkennungsqoten (fast idente) 10% betrugen....(darunter "mein" SG !!!)