BMEL will ganzjährige Anbindehaltung von Rindern nicht verbieten

In Deutschland ist es legal, Rinder im Stall anzubinden. In der Milchwirtschaft ist davon jede vierte Kuh betroffen. Während auf manchen Höfen mit Anbindehaltung die Kühe zur Vegetationszeit auf der Weide grasen und ihr natürliches Sozialverhalten dort ausleben dürfen, werden sie in anderen Betrieben das ganze Jahr im Stall angebunden. Gegen letztere Praxis hat der Bundesrat im Frühjahr dieses Jahres ein Beschluss gefasst, nach welchem die ganzjährige Anbindehaltung mit einer Übergangsfrist von zwölf Jahren gesetzlich verboten werden soll.

Verantwortlich für die Umsetzung des Verbotes ist jedoch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In einer aktuellen Stellungnahme hat sich das BMEL gegen die Umsetzung des Bundesrat-Beschlusses entschieden, sodass die ganzjährige Anbindehaltung auch zukünftig weiterhin erlaubt bleiben wird.

Gisela Krohn

Fehlende Konkretisierung als Ablehnungsgrund

Zwar sei das BMEL ebenfalls gegen die ganzjährige Anbindung von Rindern, allerdings hätte der Bundesrat versäumt, konkrete Angabe zu den „konkreten Haltungsarten“ zu machen. Zudem seien keine Aussagen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen Verbotes getroffen worden, so heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung. Auch Kriterien für eine tiergerechte Haltung hinsichtlich der freien Bewegungsmöglichkeiten würden in dem Beschluss fehlen.

Die Welttierschutzgesellschaft kritisiert diese Entscheidung des BMEL scharf. Der Schutz und das Wohl der Tiere hängen so weiterhin von der Gunst ihrer Halter, freiwilligen Bestimmungen der Wirtschaftsakteure und der Marktlage ab.

Laut Stellungnahme des BMEL wird ebenfalls eine Beschleunigung des Strukturwandels befürchtet. Die Welttierschutzgesellschaft weist in diesem Zusammenhang auf die vom Bundesrat angedachte Übergangsfrist von 12 Jahren hin. Aus Tierschutzsicht ist dieser Zeitraum zu lang, für Landwirte hätte es hingegen einen großen zeitlichen Spielraum gelassen, sich auf das Verbot vorzubereiten. Stattdessen setzt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt nun weiterhin auf Freiwilligkeit beim Thema Tierschutz in der Landwirtschaft.

Verordnungsentwurf der Welttierschutzgesellschaft

Die Welttierschutzgesellschaft setzt sich dafür ein, dass Milchkühe auf politischer Ebene stärker berücksichtigt werden und fordert im Rahmen der KUH+DU Kampagne eine Haltungsverordnung speziell für Milchkühe. Dazu haben wir einen Verordnungsentwurf erstellt, der u.a. neben einem Sachkundenachweis für Landwirte und der Kraftfutterreduzierung auch ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung beinhaltet. Zudem muss bei der saisonalen Anbindehaltung der Auslauf im Freien verpflichtend werden – sowohl zur Weide- als auch zur Winterzeit –, und entsprechende klar definiert Kriterien gilt es gesetzlich zu verankern. Bereits mehr als 218.000 Kuhfreunde setzen sich mit uns für gesetzliche Mindeststandards in der Haltung von Milchkühen ein und haben unsere Petition an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnet. Machen Sie mit!

>> Petition für eine Haltungsverordnung für Milchkühe jetzt unterzeichnen

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