Ulrich Vosgerau geht in seinem Interview auf die Paragrafen §129 und §129a StGB ein. Wo es sich nicht um Schuldstrafrecht handelt, was per Grundgesetz(Menschenwürde) vorgeschrieben ist, sondern um Feindstrafrecht. Sie dienen dazu, Personen die dem Staat feindlich gegenüberstehen, ihm schaden, angreifen wollen, aus dem Verkehr zu ziehen, sie also ohne Tat verurteilen und langjährig inhaftieren zu können. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html
Die Gesetze werden für Rollator-Gang angewendet, um z. B. Heinrich den XIII. seit 3 Jahren in U-Haft zu nehmen, obwohl der „nur“ etwas versponnene Ideen geäußert hatte, Geld und einen kleinen Bekanntenkreis um sich vereint hatte. Ohne Tat.
Auch wird dies bei den Sachsen-Separatisten angewandt. Junge Leute, die mittels Kinderbildern, fragwürdig abgehörten Aussagen verurteilt werden sollen. Auch ohne verübte Straftat.
Während augenscheinliche Gefährder, die terroristische Anschläge planen, teils nach Jugendstrafrecht mit kleinen Strafen verurteilt werden. Der Terrorist in Berlin beispielweise nur zu 22 Monaten Haft, auf Bewährung verurteilt wurde. Hier besteht ein offensichtliches Problem im deutschen Strafrecht. Man erteilte dem Gefährder Auflagen, wie sich bei linksradikalen Beratern einem Deradikalisierungskurs zu unterziehen, aber schützte die Öffentlichkeit nicht vor ihn, trotz seiner offensichtlichen Gefährdung.
Vosgerau hält dies für einen gefährliches fundamentales Problem im deutschen Strafrecht, dass von bestimmten Parteien und Politikern massiv im Sinne ihrer Ansichten ausgenutzt wird. Günther Jakobs ein deutscher Rechtsprofessor, Rechtsphilosoph für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie der Universität Bonn hat dies schon vor Jahren angemahnt.
Der wichtigste Aspekt des Interviews ist, dass er klar sagt, dass ein Staat, wo sich die Gesellschaft völlig zersplittert, teils verfeindet ist, wie es sich über Muslime abzeichnet, kaum ohne ein Präventionsrecht, also nur über eine Diktatur zu führen ist.
Die Frage ist: Wollen wir dies? Die Teddybärenwerfer, die Befürworter der unkontrollierten Zuwanderung, die Gegner der Abschiebung von Gefährdern wollen diese Diktatur offensichtlich.
Viele Bürger machen sich über die Tragweite ihrer Ignoranz nicht ehrlich. Wird dieses Feindstrafrecht stärker zur Prävention angewendet, was angesichts der hohen Zahl an Gefährdern(in Deutschland 750 geschätzt) zu erwarten ist und wird dies wahrscheinlich auch stärker gegen Oppositionelle angewendet. Auch wenn die damit inhaftierten und teils verurteilten Oppositionellen absurd sind, dann gehen wir mittelfristig in eine Diktatur über. Vosgerau warnt deutlich vor derartiger Gesetzauslegung. Die Kontrolle über die Zusammensetzung unserer Bevölkerung ist der Wesenskern unserer Souveränität, wie es Ungarn unter V. Orban händelte. „Nichts anderes gilt in Deutschland. Das Grundgesetz konstituiert die BRD als den einen und einheitlichen Nationalstaat des deutschen Volkes. Deswegen ja auch unser Alleinvertretungsanspruch gegen die DDR, die niemand angefochten hat.“
Der Widerspruch: Wandelt man Deutschland bzw. Mitteleuropa in ein multikulturelles Siedlungsgebiet, wie links-grüne Ideologen anstreben, dann muss man ein föderales Strafrecht einführen, d. h. für jede Gruppe ein eigenes, inkl. jeweiligen Präventionsgesetzen, die je zu Diktaturen führen könnten. Oder stoppt man die diese Massenzuwanderung und schiebt so viele Muslime ab, wie möglich. Denn das muslimische Gesellschaftsbild ist ein oft völlig anderes als das mitteleuropäische. Man müsste nur konsequent das geltende deutsche Gesetz anwenden.
https://www.tichyseinblick.de/podcast/wecker-am-2-august-2026/