Welttierschutzgesellschaft fordert Haltungsverordnung für Milchkühe im Koalitionsvertrag

Im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen haben sich CDU, CSU und SPD im Sondierungspapier für das Schließen der Lücken in den Haltungsnormen im Tierschutzrecht ausgesprochen. Anlässlich der beginnenden Koalitionsverhandlungen appellieren wir von der Welttierschutzgesellschaft nun an die verhandelnden Parteien, die Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um Milchkühe als explizite Zielvereinbarung im Koalitionsvertrag zu verankern.

Annette Bartusch-Goger

Denn obwohl die Milcherzeugung einen wichtigen Teil der deutschen Landwirtschaft darstellt, finden Milchkühe und ihre natürlichen Bedürfnisse in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bisher keine Berücksichtigung. In der landwirtschaftlichen Praxis geht der Trend zur ganzjährigen Haltung im Stall und in der Fütterung spielt nicht artgerechtes Futter wie Mais, Soja und Raps eine immer größere Rolle. Jährlich scheidet jede dritte Milchkuh aus der Milchproduktion in Deutschland aus und wird frühzeitig geschlachtet – hauptsächlich verursacht durch Milchhochleistungen, nicht tiergerechte Haltungsbedingungen und ein fehlerhaftes Management.

250.000 Menschen fordern gemeinsam mit uns eine Haltungsverordnung für Milchkühe

Wir fordern daher im Rahmen unserer KUH+DU Kampagne die Einführung einer Haltungsverordnung für Milchkühe. Eine entsprechende Petition an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wurde von knapp 250.000 Bundesbürgern unterzeichnet. Doch außer Lippenbekenntnissen seitens der Politiker hat sich bisher nichts getan. Es ist höchste Zeit, den Bedürfnissen und dem Sozialverhalten der Milchkühe Rechnung zu tragen und entsprechende gesetzlich verbindliche Standards zu schaffen.

Auslauf im Freien und Sachkundenachweis für Landwirte

Einen Entwurf haben wir gemeinsam mit Landwirten, Wissenschaftlern und Juristen bereits erstellt. Darin werden zum Beispiel Weidegang und der Auslauf im Freien geregelt. Beides ist derzeit gesetzlich nicht vorgeschrieben – nur noch etwa 40 Prozent der 4,2 Millionen Milchkühe grasen auf der Weide. Der Entwurf sieht den verpflichtenden Weidegang während der Vegetationsperiode vor. Eine Ausnahme davon wäre nur möglich, wenn alternativ ein ganzjährig zugänglicher Laufhof den Auslauf im Freien ermöglichen würde. Auch das Thema Anbindehaltung ist Teil des Entwurfes, denn noch immer werden mehr als eine Million Milchkühe teil- oder ganzjährig im Stall angebunden. Das läuft dem Bedürfnis der Tiere nach Bewegung zuwider und lässt die Körperpflege sowie den Kontakt zu Artgenossen nicht zu. Zudem beinhaltet der Entwurf einen Sachkundenachweis für Landwirte zu allen Bereichen der Milchkuhhaltung. Denn das Management auf jedem Hof ist mitentscheidend für die Gesundheit und das Wohl der Milchkühe.

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