Eine demokratische Wahl anzufechten ist de jure demokratisch völlig legitim, wenn begründeter Verdacht besteht, dass es zu Unregelmäßigkeiten kam. Wenn also der begründete Verdacht besteht, dass das Ergebnis nicht mit dem Wähler/innen-Willen ( = gültige Stimmen) übereinstimmt. Der Verfassungsgerichtshof ist dafür die einzige und letzte Instanz der Republik. Sein Urteil muss von allen ohne wenn und aber akzeptiert werden.

Es ist allerdings zu vermuten, dass es der FPÖ nicht (nur) um die "heilige Demokratie" geht, sondern dass sie auch hier mehrere Ziele verfolgt.

1) Wenn es tatsächlich zu einer Wiederholung der Stichwahl – zur Gänze oder nur in besonders auffälligen und erwiesenermaßen irregulären Wahlbezirken – käme, besteht die Chance auf ein anderes Wahlergebnis. Die Karten würden eventuell neu gemischt.

2) Durch das ganze Procedere erhält die FPÖ natürlich wieder sehr viel Aufmerksamkeit in der Presse und den Medien, also einen sehr wirksamen PR-Effekt.

3) Durch die Wahlanfechtung könnte es der FPÖ gelingen, die von ihr so ungeliebte Briefwahl, die erwiesenermaßen überwiegend von den Gegnern des Kandidaten Ing. Hofer und der FPÖ genutzt wurde/wird, und die bei dieser Wahl das Urnenergebnis noch "gedreht" hatte, in Misskredit zu bringen. Die Stoßrichtung hier zielt also auf eine letztliche Abschaffung der Briefwahl ab.

Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt zu entscheiden:

1) ob die von der FPÖ vorgelegten Nachweise stichhaltig und belegbar sind.

2) ob nachweisbare Unregelmäßigkeiten so gravierend sind, dass das Wahlergebnis verfälscht wurde und ob

3) deshalb eine Wiederholung der Stichwahl zur Gänze oder teilweise angeordnet werden muss.

Alles andere ist unwichtig. Und jegliches Gejammere über "schlechte Verlierer" etc. lässt nur die allseits bekannte Strategie der FPÖ noch erfolgreicher sein, durch Aktionen jeglicher Art möglichst viel Reaktion, Aggression, Emotion zu provozieren und damit noch mehr Aufmerksamkeit zu bekommen.

UND: Gleiches Recht für ALLE. Wenn Ing. Hofer so knapp in der Stichwahl gewonnen hätte, wären da sicher zumindest viele von denen, die jetzt über "schlechte Verlierer" reden, genau die gewesen, die – ebenfalls vollkommen zu Recht – auf eine Überprüfung gedrängt hätten.

Frage zum Schluss: Warum hat eigentlich Frau Dr. Irmgard Griss – eine erfahrene Juristin und Richterin – den Ausgang der Wahl im ersten Wahlgang angesichts des knappen Abstands zu Prof. Alexander Van der Bellen nicht überprüfen lassen?

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fischundfleisch

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bernhard.buchariensis

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