Selbstjustiz ist bei uns verboten

Selbstjustiz wird bestraft.

Nun hat aber ein Onkel einen Afghanen eine schallende Ohrfeige verpasst, weil der seiner Nichte mit 10 Jahren angeblich zu nahe gekommen ist.

Danach wurde die Polizei gerufen und der Afghane festgehalten. Die Polizei nahm den ebenfalls jungen Afghanen mit und verhängte über ihn die U-Haft

Alles weitere wird das Gericht entscheiden. Auch das Schicksal des Onkels, wenn der Afghane ihn anzeigt, vielleicht so gar auf Anraten des Anwalts den der Afghane natürlich zur Seite gestellt bekommt.

"Wie weit war es Notwehr", wird der Onkel gefragt werden?

"Sind sie aggressiv, oder warum schlugen sie zu"?

"Fühlten sie sich bedroht, ist es Hass auf Ausländer"!

Vielleicht muss der Onkel auch zu einen Psychiater, wird ein Attest über ihn gemacht.

Auf alle Fälle ist auch der Onkel des 10 jährigen Mädchen in ganz schönen Schwierigkeiten.

Selbstjustiz ist in Österreich verboten und wird ebenfalls bestraft, wenn es keine Notwehr war.

Wie bekannt wurde, ist der Onkel bereits angezeigt worden. Die Anzeige lautet wie vermutet, auf Körperverletzung.

"Keine unmittelbare Gefahr"

"Eine körperliche Attacke ist nur dann durch den Notwehrparagrafen gedeckt, wenn eine unmittelbare Gefahr abgewehrt wird", erklärt der Rieder Staatsanwalt Alois Ebner. Zudem darf der Angegriffene oder Helfer nur das "gelindeste Mittel" anwenden, sonst läuft er Gefahr, wegen Körperverletzung angezeigt zu werden. Selbst eine Ohrfeige kann vor Gericht enden. Die Beurteilung liegt im Ermessen des Richters.

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