Das europäische Recht genießt gegenüber den nationalen europäischen Rechten incl. den nationalen Verfassungsrechten prinzipiell Anwendungsvorrang. Es soll Ausnahmen geben, die nur theoretische Juristen interessieren. Das Funktionieren der EU ist gekoppelt an der Vorstellung und dem Faktum, dass im Zweifel oder bei Widersprüchen das europäische Recht gilt und nicht das Recht der EU-Staaten.

Genau so bricht das deutsche Bundesrecht jedes deutsche Landesrecht. Doch im Unterschied zum europäischen Recht basieren deutsches Bundesrecht und deutsches Landesrecht auf demokratische Prinzipien. Sowohl die Bundesrepublik Deutschland, als auch alle deutschen Länder sind Demokratien!

Demokratien erkennt man an der Gewaltenteilung, die sich in der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von Legislative, Exekutive und Judikative zeigen. Zwar sind in Deutschland und in den meisten anderen EU-Staaten Legislative und Exekutive nicht scharf getrennt (Regierungsmitglieder können gleichzeitig Mitglieder des Parlaments sein), doch mit diesem seit langem bestehenden Manko der Demokratie haben sich die Europäer abgefunden. Es fällt ihnen nicht auf und es stört sie somit nicht. Bei den Festsetzungen von gesamteuropäischen Gesetzen und Verordnungen ist zwar das Europaparlament oft involviert, das letzte Wort haben meist die Exekutiven (Regierungen) der europäischen Mitgliedsländer. Man darf mit Fug und Recht die EU als verkrüppelte Demokratie bezeichnen, welche demokratische Prinzipien außer Acht lässt.

Es erscheint erstaunlich, dass die EU weniger demokratisch ist als die (meisten) einzelnen EU-Staaten. Hier ähnelt die EU der UNO, in welcher alle EU-Staaten vertreten sind. Doch im Gegensatz zur EU sind die Beschlüsse der UNO nicht bindend. Man stelle sich vor, die Mehrheit in der UN beschließt, dass der Islam (oder eine andere Religion) verboten gehört und Deutschland macht mit! Unvorstellbar, nämlich dass Deutschland mitmacht. Dass die UN so etwas beschließt, ist vorstellbar.

Dieses extreme, wie realistische Beispiel zeigt, dass Demokratien sich niemals einer Diktatur unterordnen dürfen, wenn sie demokratisch bleiben wollen. Die EU ist anfänglich eine Organisation, die den Reichtum der Mitgliedsstaaten und deren Bürger mehren soll, wozu man keine demokratische Organisation benötigt, ja eine demokratische Organisation sogar hinderlich ist. Mit der Zeit zieht die EU politische Gewalt an sich, die eine Demokratisierung der EU erfordert, welche jedoch nicht realisiert wird. Heute ist es auf Grund der Vielzahl an Einzelstaaten und widersprüchlichen Interessen schon zu spät. Die EU verfügt nicht einmal über ein Parlament mit gemeinsamen Wahlrecht. Die willkürliche Zusammensetzung des EU-Parlaments entspricht dem Bismarckschen Dreiklassenwahlrecht und der Duma.

Der demokratische Widerstand ist in der ganzen EU erforderlich, der das nationale Recht über dem Europarecht fordert, um die Demokratie in Europa wiederherzustellen. Leider hört man in Deutschland auf Grund verständlicher Eigeninteressen immer öfters den demokratiefeindlichen Slogan: „Europarecht bricht nationales Recht“. Es sieht danach aus, dass sich die Europäer mit der verkrüppelten Demokratie abfinden. Es darf nicht verwundern, wenn als nächstes Vorbereitungen zur EU-Aufnahme der Ukraine und der Türkei initiiert werden, selbst wenn der Diktator Erdogan weiterhin türkischer Präsident bleiben sollte.

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mike.thu

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