Gridling hat nix falsch gemacht, aber auch nix richtig.

Peter Gridling hat wohl nichts falsch gemacht. Das heißt aber noch lange nicht, dass er seinen Job als Chef des Verfassungsschutzes richtig erledigt hätte.

Die neue Regierung hat erst gepennt und sich Gridling für eine weitere Amtszeit vor die Nase setzen lassen. Danach wollte man ihn mit einer durchsichtigen Hauruck-Aktion doch noch rasch abservieren.

Dabei hätte es genug reale Vorwürfe gegen Gridling gegeben, mit denen man ihn auch ohne die (durchsichtig) konstruierte Datenschutz-Affäre bald zu seinem Rücktritt zwingen hätte können.

Es hätte z.B. völlig gereicht, die eigene parlamentarische Anfrage vom 06.06.2014 zur Muslimbruderschaft wieder hervor zu kramen:

4. Ist dem Bundesministerium bekannt, wie viele Mitglieder die

Muslimbruderschaft in Österreich hat?

5. Wenn ja, wie viele?

6. Wenn nein, weshalb nicht?

(Parlamentarische Anfrage von H.C. Strache, 06.06.2014)

Die Antwort der damaligen Innenministerin, in deren Kompetenzbereich der Verfassungsschutz lag:

Zu den Fragen 4 bis 6:

Nein.

In der jüngsten Vergangenheit stellten die Aktivitäten der Muslimbruderschaft keinen Anlass zum Einschreiten nach der Strafprozessordnung, nach dem Sicherheitspolizei oder anderer einschlägiger Gesetze dar. Für die generelle Überprüfung oder Überwachung von Vereinen oder Verbindungen durch die Sicherheitsbehörden bestehen keine Rechtsgrundlagen.

(Beantwortung der Innenministerin)

Bei der Muslimbruderschaft handelt es sich bei der mit Abstand mächtigsten Organisation des politischen Islam:

Die Muslimbruderschaft ist die Mutterorganisation des politischen Islams. Die radikal-islamische Vereinigung versucht, die Regierungen ihrer jeweiligen Heimatstaaten abzulösen und einen islamistischen Gottesstaat auf der Grundlage der Scharia zu errichten. Auch in Deutschland sind die Muslimbrüder aktiv.

(Die Welt, 19.12.2007)

Die Aufgabe eines Verfassungsschutzes wäre es, solche Organisationen genau zu beobachten, damit die Regierung mit entsprechenden Maßnahmen und neuen gesetzlichen Bestimmungen auf Gefährdungslagen für den Staat reagieren kann.

Gridlings Verfassungsschutz hielt sich leider nicht dafür zuständig, obwohl genau das sein Job gewesen wäre. Aus diesem Grund wäre seine Absetzung mehr als gerechtfertigt gewesen.

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