Checklist für "Webshops" und "E-Commerce" - viel Vergnügen!!!

Jeder, der einen eigenen Webshop implementieren und sogar selbst programmieren will, soll sich das in Anbetracht der Komplexität des eCommerce und IT-Rechtes gut überlegen!!

Viele Webshops verschwinden so schnell wieder, wie sie kommen, weil der Zeitaufwand für die Logistik, die Kundenbetreuung und das Marketing unterschätzt wird. Die Kosten/Nutzen-Relationen sind sehr zu hinterfragen. Finanzielle Fehlkalkulationen tragen ihr übriges dazu bei.

Ein Webshop ist wesentlicher betreuungsintensiver, als eine normale zusätzliche Filialgründung und vieles ist zu implementieren. Amazon, eBay, Zalando, etc.. bieten einfache Fertiglösungen (Apps u. PopUps) für Webshops ohne Programmierkenntnisse an. Wenn nicht von der Stange dann über “Open Source Programme” (=gratis) mit Erweiterungsmodulen aus dem Internet je nach Bedarf oder mit Lizenzprogrammen.

Die Anbindung an die Zahlungslogistik (SSL-Verschlüsselung,etc…) ist mitunter schwierig. Man sollte sich daher für Produkte großer Provider oder Amazon, etc.. entscheiden.

In den meisten Fällen macht eine eigenständige Software und deren Installation beim Provider keinen Sinn, für kleine und mittelständische Unternehmen reichen die vorgefertigten Webshop-Pakete der großen Provider völlig aus. Wichtig sind gute Anbindung der Zahlungsmöglichkeiten, sichere Wartung durch den Provider und Integrationsmöglichkeit dritter Plattformen, wie Ebay, korrekte Preisauszeichnung von Artikeln, die erforderliche Belehrung über das Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen (§8 FAGG = Fernabsatzgeschäftsgesetz) und Beachtung wichtiger Erfordernisse des Datenschutzes (DSG und 2018 EU-DSGVO = Datenschutzgrundverordnung als unmittelbar geltendes EU-Recht, die dann das DSG ablöst) und die AGB’s.

Ohne Produktnischen sind jedoch die Margen in den Webshops auch verschwindend gering wegen der Skalenertragsproblematik.

CHECKLIST und viel Vergnügen:::)))):

Betriebskonzept u. Personalressourcen, Support/Servicezeiten bei externem Hosting, Kosten, wettbewerbsfähige Vertragsbedingungen, Skalierbarkeit (zusätzlicher Speicherplatz, Ausbaufähigkeit, etc..), Sicherheit und Datenschutz, ausreichende Protokollierungsmechanismen der Geschäftsabläufe, Payment-Schnittstellen/Plug Ins, Kommunikationsschnittstellen Mail/Kunde, integrierbare Internetforen, Administration, Berechtigungsprofile, etc…)

Zu beachten:

o gesichertes Zahlungssystem

o welches Zahlungsverfahren? (Vorauskasse, Lastschrift, Nachnahme, Kreditkarte, Negativlisten, Mobile-Payment)…externe Dienstleister verlangen 1% bis 2 ½% Provision zzgl. 3 bis 5 € Versandkosten, die ich bei meiner Preiskalkulation berücksichtigen muss.

o Versandimplementierung und Versandrisikohaftung

o Umfangreiche Offenlegungspflichten (gibst fertige Vorlagen)

o Informationspflichten (14 tägiges Rücktrittsrecht, eigentlich eine ruinöse in meinen Augen zu konsumentenfreundliche Bestimmung, etc…)

o (Verwaltungs)Strafen bei Nichteinhaltung diverser Rechtspflichten

o Retourenmanagement (Eine retournierte A-Ware wird sofort zur B-Ware mit 5% Preisabschlag)

o Schnittstellenlösung (Lager/Bestelllogistik, Fakturierung, etc..)

o Verantwortlicher für die Website-Betreuung

o Extrakosten

o APP’S? (Internetserviceprovider für Webshop-Komplettlösungen)

o Unterscheide B2C (= nur dafür gilt das ECG) und B2B, unterschiedliche Rechtsfolgen (zB. keine 14tg. Rücktrittsrecht für B2B-Kunden)

o eCommerce Gütezeichen “EURO-Label”

o gibt es einen Markt für meinen Webshop?

o Cookies setzen (wieweit kompatibel mit Datenschutz?, Cookies sind eindeutige Identifikationamerkmale)

o USP (Unique Selling Proposition = verkaufsförderndes Alleinstehungsmerkmal eines Produktes)?…Marketing

o Konversionstrichter - Know How: Der Weg in der virtuellen Welt vom 1. Click bis zum realen Kaufabschluss muss kurz gehalten werden…Marketing und Websitekonzeptions-Knowhow

o Zielgruppenanalyse?

o Websitegestaltung (lfd. Ajourierung, wer macht das…Benutzerfreundlichkeit, Know How,…darf nicht Job des Chefs sein)!

o Onlineverträge (erfordern im GGs. zu normalen AGBG-Verträgen (Anbot/Annahme) ein Bestellannahme-Bestätigungsmail durch den Verkäufer. Die Annahme des Website-Anbotes durch den Käufer macht einen Online-Kaufvertrag noch nicht gültig.

o Online-Planrechnung (Webshopkosten, Umsatzerwartung, Wareneinsatz, Margen, Versandkosten, Bezahlsystem, break even point, Personal, aktuelle Website, etc…)

o Nicht konkurrenzfähige Preise bei Massenprodukten wegen besserer Einkaufskonditionen für große Firmen (Scalenertragsproblem).

Scalenerträge (scale = Maßstab im GGs. zu scales = Wage) entstehen dadurch, dass bei Umsatzsteigerung und damit Outputsteigerung der Produktionsinput nicht linear mitwächst, sondern eine Fixkostendegression, bessere Einkaufskonditionen, bessere Faktorauslastung, etc… entsteht zugunsten eines höheren Gewinnes.

Scalierung in der EDV, damit meint man bei Programmierungen das berücksichtigen technischer Voraussetzungen für spätere Kapazitätserweiterungen.

o “buttonnahe” Preissetzung, Transparenzprinzip,wer programmiert mir das alles, genaue Kostenaufschlüsselung, Warenbezeichnung, etc…gehört zu den ECG-Infopflichten

o UID-Nummer (Achtung = ohne “qualifizierte elektronische Signatur” auf der Email-Rechnung kein Vorsteuerabzug für den Kunden, gehört zu den Rechnungsbestandteilen einer gültigen Rechnung)kein Vorsteuerabzug

o DVR-Nummer (Datenschutzbehörde - Melderegister)

ACHTUNG: Kunde muss zustimmen, wenn ich seine Hobbys, Vorlieben, etc…mitspeichere, das ist ansonsten eine DS-Verletzung!

Demnach hat jedermann im Hinblick auf die Achtung des Privat- und Familienlebens Anspruch auf Geheimhaltung der personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Unter “Daten” sind dabei nicht nur Name, Geburtsdatum oder Adresse zu verstehen, sondern generell Informationen über eine bestimmte Person. Dazu zählen auch Bild-, Video- und Stimmaufnahmen sowie biometrische Daten, wie etwa Fingerabdrücke.

Das Bestehen eines solchen schutzwürdigen Interesses auf Geheimhaltung der personenbezogenen Daten ist aber ausgeschlossen, wenn Daten infolge ihrer allgemeinen Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Rückführbarkeit auf die Betroffene/den Betroffenen einem Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich sind (z.B. anonyme medizinische Statistiken, aus denen niemand einen Rückschluss auf die Identität der Betroffenen ziehen kann). Die Datenschutzkommission hat eine Broschüre erstellt, die Schülerinnen/Schüler ab zwölf Jahren auf die Gefahren bei der Datenverwendung hinweisen soll und über Rechtsansprüche aus dem Datenschutzgesetz informiert.

Firma kann Stufenmodell überlegen:

o Nur Homepage ohne Bestellmöglichkeit

o Homepage mit integriertem Bestellvorgang und Abholung im Geschäft!

o Paketversand mit gesichertem Zahlungssystem, Nutzung von Amazon-Plattformen als Verkäufer u.a. möglich oder “will.haben”, etc….

ACHTUNG: mehrere Postings im “will.haben” können einen Privaten zu einem “gewerblichen Nutzer” machen mit anderen Rechtsfolgen!! (zB. ESt-Pflicht, USt-Pflicht, Strafrecht bei UrhR-Verletzung, B2B-Status statt rechtlich geschützteren B2C, etc…)

o Digitale Kunden/Lieferantenvernetzung

o Auslagerung an externe Dienstleister (bitte nachgoogeln)

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BRIGITTENAUER

BRIGITTENAUER bewertete diesen Eintrag 30.12.2015 13:38:39

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