Steinbachs Fehltritt: Wie die AfD ihre eigene Verfassungswidrigkeit befeuert

Die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) ist aktuell ein heißes Eisen – und das zurecht. Die parteinahe Stiftung der AfD begehrt staatliche Millionen, obwohl sie bisher nur von Spendengeldern lebt. Das Problem: Die Voraussetzungen für eine Förderung sind klar. Wer staatliches Geld will, muss nachweislich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) einstehen. Doch wie glaubwürdig ist das bei einer AfD-nahen Stiftung, deren Umfeld immer wieder mit rechtsextremen Tendenzen in Verbindung gebracht wird?

Die Vorsitzende Erika Steinbach beteuert zwar öffentlich die Treue zum Grundgesetz. Doch die Realität spricht eine andere Sprache: Steinbach hat sich mit einem notorischen Rechtsextremen getroffen – ausgerechnet jenem, der die „Potsdamer Deportationskonferenz“ organisiert hat, ein Treffen, das als Scharnier der extremen Rechten gilt. Solche Kontakte sind kein Kavaliersdelikt, sondern ein handfester Skandal. Sie untergraben das Vertrauen in die demokratische Gesinnung der Stiftung und machen die laufende Finanzierungsprüfung des Bundesinnenministeriums zu einer Farce.

Dieser Vorfall ist nicht nur peinlich, sondern ein weiterer Beleg für die verfassungsfeindlichen Tendenzen in der AfD und ihrem Umfeld. Wer mit Rechtsextremisten fraternisiert, kann nicht ernsthaft für die FDGO werben. Die Sache ist klar: Wer staatliche Förderung will, muss sich an die Regeln halten – und nicht nur auf dem Papier. Die DES steht mit solchen Vorfällen nicht nur in der Kritik, sondern beweist einmal mehr, warum die AfD als verfassungsfeindlich gilt. Die Prüfung der Finanzierung sollte daher konsequent sein: Wer mit Extremisten pakt, darf keinen Cent aus dem Staatssäckel erhalten – Punkt, Aus, Ende.

So viel zur sogenannten „Glaubwürdigkeit“ – und so viel zum Thema „Freiheitlich-demokratische Grundordnung“.

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