An Bundesministerin Justiz Fr. Dr. Alma Zadic

Bundesministerin Justiz

Fr. Dr. Alma Zadic

Bundesministerium für Justiz

Museumsstr. 7

1070 Wien,

Betreff: die Wurzelverfahren 9 Cgs 360/08z und 5 St 423/09p am Sozialgericht und der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und die Folgeverfahren. In diesen Verfahren kam es meiner Rechtsauffassung nach zu multiplen Verletzungen der §§ 299, 258a,303 StGB und noch weiteren Verfehlungen.

Ich kann keine Rechtsgültigkeit des Urteils zu 9 Cgs 360/08z und der Niederschlagung meiner SVD 5 St 423/09p und der Folgeverfahren erkennen, wenn diese Entscheidungen auf Rechtsverletzungen beruhen.

Sehr geehrte Frau Dr. Zadic

Mit Interesse erwarte ich die mir angekündigte Kontaktaufnahme. Im Besonderen, da wohl nur ich die Vollständigkeit der Akten überprüfen kann. Und das deswegen, weil schon 4 Sachverhaltsdarstellungen nach einem internen Verfahren in Wr. Neustadt verschwunden sind, weil schon das Gutachten des Gutachters M. am SG Wr. Neustadt manipuliert wurde (4 Seiten waren verschwunden). Auch die sonderbaren Wege meiner SVD`s an die WKStA Wien welche dann bei der StA Wr. Neustadt „a limine daschlogn“ wieder auftauchten sollten wohl untersucht werden.

Ich erlaube mir Grundsätzliches zu den von mir geforderten Untersuchungen anzuführen:

1. Das Thema Frühpensionierungen von Beamten und Postlern, die 5060 falschen Gutachten in diesem Zusammenhang ist nicht mein Thema, das ist nur ein Zufallsfund, welcher kürzlich von Herrn Klenk als Abmachung zwischen Herrn Hundstorfer und Häupl genannt wurde. Das hätte schon viel früher vor einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gehört.

2. Interne Untersuchungen und Verfahren in meiner Sache interessieren in meiner Sache mich nur am Rand.

3. Ich bestehe auf öffentliche Untersuchungen und Gerichtsverfahren, mit mir als Opfer und Kläger, damit ich den Parteistatus und Akteneinsicht erhalte(!) vorzugsweise in Graz, da ich den StA`s, OStA`s, Gerichten in Wien und Niederösterreich nicht mehr vertrauen kann. Der Beleg dazu ist,(neben der "a limine daschlogn Orgie) dass einer der bearbeitenden Wr. Neustädter Staatsanwälte in die WKStA und ein zweiter in die Leitung der OStA Wien befördert wurden. Auch fordere ich endlich die Vorgänge in den Staatsanwaltschaften in die Akten zu integrieren. (Vorhabens Berichte der untersuchenden Staatsanwälte an die OStA`s und die Weisungen der OStA`s an die untersuchenden StA`s, zusätzlich die Offenlegung der Staatsanwaltlichen Tagesbücher.) Geschieht das nicht gibt es keine Transparenz über die Vorgänge!

4. Um Klarheit zu schaffen was da wirklich an den verschiedenen Sozialgerichten geschah fordere ich eine statistische Auswertung der Anerkennungs-/Ablehnungsquoten an den verschiedenen Sozialgerichten in dem betroffenen Zeitrahmen. Und zwar auch der Ablehnungsquoten der einzelnen Richter und der Gutachter. Nur das ergibt ein gerichtsfestes Bild der Vorkommnisse. Die von mir erstellte Statistik zeigt nur Wr. Neustadt und Umfeld und ist mangels mehr an Daten nicht generell aussagekräftig.

Ich lege nochmals eine Zusammenstellung (welche gar nicht Alles beinhaltet was da geschah) bei, um nochmals zu verdeutlichen was da eine Richterin „nicht erkannt“ hat und was die diversen Oberstaatsanwälte ebenfalls „nicht erkennen konnten“.

Justizopfer

Sozialgerichtsverfahren 9 Cgs 360/08z, reden wir mal Klartext:

• #Politik

• #Justizskandal

30.11.2023, 14:41

neben den schon in früheren Beiträgen geschilderten möglichen Verstößen der Richterin B. gegen die ZPO und auch die §§ 299, 258a und 302 kam es da noch zu nicht angeführten Handlungen - oder auch Nichthandlungen( wissentliche und willentliche Unterlassungen?).

Ich lege da mal die Anwendung (in diesem Fall die Nichtanwendung) der Einschätzungsverordnung (zu der der OGH erkennt: " die Einschätzungsverordnung ist ein sehr wichtiges Instrument und sollte von den Gerichten angewendet werden";) zugrunde.

Da gibt es den aktenkundigen MRT-Befund (welchen also die Richterin B. kannte und auch dazu mein Schreiben an sie in dem ich in meinem "Schockzustand" offen zeigte) welcher die Diagnose XXXXXXXXXX XXXXXXXXXX zeigt. Diese Diagnose welche eine XXXXXXXXX bedeutet, ist ein Todesurteil mit offener Zeitschiene.

Die Einschätzungsverordnung sagt dazu (in dem frühen Stadium eine MdE (Minderung der Erwerbstätigkeit) 50-70%.

Die Richterin wusste das also aktenkundig!! Und leitete dazu keine weiters Untersuchung ein !!

Als Folge dieser Erkrankung erlitt (möglicherweise) ich auch einen leichten Schlaganfall, was oft eine Folge der oben gezeigten Grunderkrankung ist, oder auch möglicherweise eine Reaktion auf den außerordentlichen Stress den mir diese Richterin bescherte.

Die Einschätzungsverordnung ordnet einem leichten Schlaganfall eine MdE von 50-60% zu.

Das wurde NICHT untersucht!

Auch ist aktenkundig, dass ich wegen einer akuten XXXXXXXXX etwa 4 Wochen in einem Krankenhaus behandelt wurde und danach zu weiterer Behandlung verwiesen wurde. Auch DAS war der Richterin B. bekannt, wurde aber NICHT weiter berücksichtigt und untersucht !!

Das ist im Besonderen deswegen von Interesse, da dieser (aktenkundige)Sachverhalt eindeutig zeigt, dass das von mir als falsch bewiesene Gutachten des Gutachters M. einfach falsch ist.

Was von dieser Richterin B. negiert wurde !

Die nicht untersuchte Diagnose des XXXXXXX XX will ich nicht besonders ausführen. Das bedeutet für mich nur dass ich die ersten 3 Stunden nach der Medikamenteinnahme gewissen Einschtänkungen unterliege. Die Einschätzungsverordnung sagt dazu 30-50% MdE.Natürlich wurde das von meiner Richterin B. NICHT bewertet/untersucht.

Der (möglicherweise) lächerliche Befund meines Gutachters M.,dass ich Hypochoner" sei würde alle Ärzte die ich im Lauf meines Lebens konsultierte herzhaft zum Lachen bringen.....

Ja, und da gibt es noch etwas was dieser Gutachter nicht gefunden hat. Ich Leide (ich persönlich empfinde das nicht als Leid) an einer leichten Form von XXXXXXXX XXXXXXX. Die Einschätzungsverordnung spricht dazu von 50-80% MdE. Dem kann ich nicht zustimmen. Diese Eigenschaft ermöglichte mir aussergewöhnliche berufliche Leistungen dank eines aussergewöhnliche IQ und aussergewöhnlichen Fähigkeiten in der Analyse hochkomplexer Abläufe.

Ja, und das alles konnte von den Staatsanwälten (beginnend mit den StAnwälten welche im Verfahren 5 St 423/09p untersuchen sollten, aber es nicht taten)einfach nicht gefunden werden. Auch in den Folgeverfahren dieses Wurzelverfahrens war Niemand in der Lage etwas zu finden was eine Untersuchung rechtfertigt - und so wurde das alles "a limine daschlogn".

Ja, und auch 3 Justizminister schwiegen laut dazu. Was die politische Komponente dieser Schande für die Justiz offenlegt.

Ich möchte festhalten, dass die angegebenen Werte der MdE der Einschätzungsverordnung aus den Unterlagen stammen und Untersuchungen dazu NICHT durchgeführt oder angeordnet wurden.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Es gilt nur die Möglichkeitsform

Wolfgang Thiel

In der Erwartung, dass die Untersuchungen und die zu führenden Gerichtsverfahren noch im ersten Quartal 2024 stattfinden können verbleibe ich

Hochachtungsvoll

Wolfgang Thiel

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