Gegen die „Israel-Apologie“, so meldet die junge Welt heute, planen die „Apologeten des Zionismus“ als „letztes Mittel Repression“ einzusetzen, da „die weltweite Empörung und Abscheu angesichts der von israelischen Soldaten und Siedlern begangenen Verbrechen in Palästina, im Libanon und im Iran“ zu groß seien. Gemeint ist ein Gesetzentwurf, den das Bundesland Hessen in den Bundesrat einbringen will und der Geld- und Haftstrafen für eine „Leugnung des Existenzrechts Israels“ vorsieht.

Besonders empört den Autor, Phlipp Tassev, dass der Entwurf „ausgerechnet am 8. Mai, dem Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Faschismus“ eingebracht werde. Der Sinn dieser Aussage bleibt vorerst unklar: Soll die Niederlage des deutschen etwa davon ablenken, dass der israelische Faschismus immer noch in der Welt ist? Oder heißt „Befreiung“ vom Faschismus auch, dass die befreiten Deutschen sich aufatmend wieder auf ihre Lieblingsgegner, die Juden, stürzen dürfen? Aber eine solche „Gleichsetzung des israelischen Staates mit dem Judentum im Allgemeinen“ sieht der Autor nicht, hieße das doch, dass der Antizionismus einen antisemitischen Kern hätte. Und tatsächlich mögen sich viele Juden, zumal in der israelischen Opposition, gegen diese Gleichsetzung verwahren, ihre Feinde aber, die sie in Kibbuzim, auf einem Musikfestival oder an einem Strand erschießen oder ihre Synagogen anzünden, nehmen diese Unterscheidung nicht vor.

Der Bezug auf die Shoah, der in der Gesetzesbegründung angeführt wird, stellt für den Verfasser nur eine „Halbwahrheit“ dar, denn obwohl „die Verbrechen des deutschen Faschismus einer israelischen Staatsgründung“ „zweifellos (…) erheblich Vorschub“ geleistet hätten, sei der Zionismus „rund 40 Jahre älter (…) als der Hitlerfaschismus“, weswegen sich Israel den andauernden Hinweis auf den beinah erfolgreichen deutschen Versuch, die Juden zu vernichten, gefälligst verkneifen sollte und den ganzen Quatsch mit Yad Vashem und Holocaust-Gedenktag am besten gleich auch.

Und so erhält die Formulierung, dass das Gesetz „ausgerechnet am 8.Mai“ eingebracht werden soll, ihren tieferen Sinn: So wie der 7.Oktober aus dem Artikel verschwunden ist, soll auch die Erinnerung an das deutsche Menschheitsverbrechen verschwinden, um nicht mehr der Kritik an „Israels genozidalen Verbrechen“ (worunter auch der Krieg mit dem Iran gezählt wird, in dem die Vernichtung Israels ebenso Staatsräson ist wie die Leugnung seines Existenzrechts) im Wege zu stehen.

Falls man mich fragt, ob ich das Gesetz für sinnvoll halte, würde ich antworten, dass es überflüssig wäre, wenn die Zahl derjenigen, die den Philipps und Nicks und anderen Schreihälsen des Tätervolks entgegentreten, nicht im marginalen Bereich läge, und dass es ebenso überflüssig wäre, wenn die Nicks und Philipps endlich kapieren würden, dass sie als nur scheinbare Antifaschisten die Rehabilitierung und Relativierung des deutschen Faschismus betreiben. Vor allem aber sehe ich die Gefahr, dass es, rückte das Land noch weiter nach rechts, als Vorbild diente für Gesetze, die alles, was - wie die stabile Parole „Nie wieder Deutschland“ - das „Existenzrecht Deutschlands“ leugne, unter Strafe stellen würden. Und das will doch niemand.

Auch hier: https://angenehmwiderwaertigzugleich.home.blog/2026/04/25/und-das-ausgerechnet-am-8-mai/

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