Fragwürdiges Rechtsmittel-verfahren zu 5St423/09p und 9Cgs360/08z:

Nachdem ich die Vorkommnisse bei der Sozialgerichtssache und der staatsanwaltlichen Untersuchung dieser Vorkommnisse - gerichtsfest unterlegt - heftigst reklamiert hatte, habe ich offenbar derart Unruhe in dieses Landesgericht und andere Stellen der Justiz gebracht, dass sich Jemand entschloss ein Rechtsmittelverfahren einzuleiten.

Es befragte mich dazu ein Senatsmitglied und ich gab zu Protokoll (das ich nie einsehen konnte) was da alles vorgefallen ist.

Und dann DAS Verfahren:

Ich wurde natürlich nicht geladen, so erfuhr ich erst später was da so vorging! Es waren die Handlungen der Gerichtpräsidentin, der Richterin, 2er Staatsanwälte, der Leiterin der StA, eines Gutachters und weiteren Personen zu untersuchen.

Der 3er Senat stzte sich aus dem Vorsitzenden und 2 Senatsmitgliedern zusammen.

Und jetzt - welche Überraschung!

Der Senatsvorsitzende war der Vizegerichtspräsident, also der direkte Mitarbeiter und Kollege der Gerichtspräsidentin !!

Die beiden Senatsmitglieder waren Richterinnen an diesem Gericht, also Kolleginnen der Richterin meines Verfahrens !!

Und dabei sagt das Gesetz: "...wenn nur der geringste Anschein von Befangenheit aufscheint ist auf Befangenheit zu entscheiden!!".

Es war daher dieses Verfahren NICHT dem Gesetz entsprechend!

Das Urteil können Sie als gelernte Österreicher sich vorstellen.

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