Die gefälschte Auswertung des MMPI-Tests:
Es ist festzuhalten, dass aus dem Gerichtsakt Blätter dieses Test gestohlen wurden! Es ist festzuhalten, dass die fehlenden Blätter in der Kopie des Strafverteidigers des Malxx bei der StA Wr. Neustadt gefunden wurden (5St423/09p)!
Da mir die „Auswertung“ des Malxxx stank, habe ich auch aus einem MMPI-Handbuch und dem Buch der Testentwickler das Handauswerteverfahren erlernt.
Die einzelnen Abschnitte des MMPI-Profils habe ich nach dem Buch der Testentwickler ausgewertet.
Die Profilauswertung beschränkt sich auf den Vergleich der Beispielbildes Nr-10 eines Profils aus dem Buch der Testentwickler zu dem von mir erreichten Profil – fast deckungsgleiches Profil!
Beilage: Blatt Handbuch
Beilage: Beweisstück aus der StA Wr.N. – die im SG-Akt fehlenden wichtigen Blätter!
Mit diesen Blättern ist es gerichtsfest zu beweisen, dass Malxxx diesen Test gefälscht hat! Was aber die StA Wr.N. im Verfahren 5St423/09p nicht und nicht finden kann!!
Von besonderer Wichtigkeit ist was das Beispielbild Nr. 10 aus dem Buch der Testentwickler anzeigt!
Dieses Bild eines MMPI-Profils weist auf eine schwere Depression und möglicherweise auf eine organische Gehirnerkrankung hin!
Und tragischerweise wurde bei einem Kontroll-MRT nach einem Schlaganfall „Subkortikale Enzephalopatie“ diagnostiziert.
Die Symptome finden Sie im Net! Mir graut davor mich da zu finden!
Das weiss diese Richterin! Es gab da sogar einen Brief extra zu diesem Thema!
Da Dies eine reine Sachverhaltsdarstellung ist und keine Beschuldigung kann ich die Unschulsdsvermutung nicht anführen!