Dr. Sporrer
Museumstr. 7
1070 Wien
Betreff: „Kriminalfall Sozialgericht“
Sehr geehrte Frau Dr. Sporrer
Da ja außerordentliche Verfahren zur Sicherung des Rechts möglich sind (Generalprokurator) wende ich mich hier nochmals an Sie. Ich gehe bei der Darstellung der Sachverhalte hauptsächlich von den beiden Wurzelverfahren 9Cgs360/08z und 5St423/09p aus. Alle Sachverhalte sind gerichtsfest (außer es sind Akteninhalte nicht mehr auffindbar…). Ich halte fest, dass ich Niemanden beschuldige und nur Sachverhalte den Definitionen von div. §§ gegenüberstelle.
9Cgs360/08z (Sozialgericht)
Richterin Berner:
Mag. Berner verstößt gegen BGH-Judikaturen (2StR 367/049) – Pflicht des Gerichts für vollständige Gutachten zu sorgen und auch gegen §87 ASGG auch für ausreichende Begründung zu sorgen.
Mag. Berner verstößt gegen die Manuduktionspflicht, dazu: OGH, Entscheidungstext, 6ObS 524/76, Norm ZPO § 182, ZPO §503 Z 2 die da sagt: Die Unterlassung der Belehrungspflicht begründet den Revisionsgrund des §503 Z 2 ZPO!
Mag. Berner verletzt das Willkürverbot dadurch, dass sie das „Schrank-“ nicht gleichwertig wie das „Maly-Gutachten“ behandelt, ja den Inhalt des „Schrank-Gutachtens“ praktisch nicht erwähnt. (§ 295 StGB Beweismittelunterdrückung, umfassendes Willkürverbot, BVG, Art. 7, dazu auch: 8Ob67/86, 8Ob110/02p, 16Ok8/10 Entscheidungsdatum 4.12.1986 Norm ZPO§351, ZPO §496Abs.1 Z2,
Mag. Berner verwendet die „Maly-Gutachten“ in vollem Wissen und in Kenntnis der gegen diesen Mann vorgebrachten Beweismittel, gegen die Diagnosen von 6 behandelnden Ärzten und Fachärzten! Ihre Begründung: „Gerade deswegen, weil die Diagnosen der Ärzte nicht berücksichtigt werden ist das Gutachten des Maly schlüssig…!
Mag, Berner unterschlägt im Verfahren, dass ein 4-wöchiger Klinikaufenthalt auf dringende Anweisung meines Arztes in einer Klinik, in welcher die Krankheit die Dr. Maly nicht und nicht finden wollte, behandelt wurde! Beweismittelunterdrückung 295 StGB!
Mag. Berner führt eine Verhandlung, ohne dass ich als Partei oder mein Vertreter anwesend war, behauptet aber im Protokoll, dass ein Herr M-H anwesend gewesen sein soll. So ein Herr war nie mein Anwalt!!
Mag. Berner unterschlägt dem Gericht einen Brief zu dem Zufallsbefund nach einem Schlaganfall in den ich vom Gericht getrieben fühle, der mittels einer MRT- Untersuchung die Diagnose Subkortikale Enzephalopathie beweist, die auch schon in den Testauswertungsunterlagen zum MMPI- Test (Beispielbild Nr. 10) aufgezeigt wird! Beweismittelunterdrückung § 295 StGB
Mag. Berner verwendet die „Ma-Gutachten“ in vollem Wissen und in Kenntnis der gegen diesen Mann vorgebrachten gerichtsfesten Beweismittel, gegen die Diagnosen von 6 behandelnden Ärzten und Fachärzten! Ihre Begründung: „Gerade deswegen, weil die Diagnosen der Ärzte nicht berücksichtigt werden ist das Gutachten des Ma schlüssig…! Die Fälschung des Gutachtens wird in der Sachverhaltsdarstellung 5St423/09p angezeigt und obwohl gerichtsfeste Beweise beigebracht wurden eingestellt. Welchen der §§ des StGB sie da wieder mal verletzt kann ich nicht sagen.
Mag, Berner schwindelt nach dem Ende der letzten Verhandlung „ein Konvolut“ (eine erhebliche Anzahl von mir beigebrachter Beweismittel) in den Akt, daher ist belegt, dass die ständig wechselnden Senatsmitglieder diese nicht kennen konnten!! § 295 StGB Beweismittelunterdrückung, § 302 StGB Amtsmissbrauch. (Aktenkundig).
Da ein derartiges als Urteil nicht zu akzeptieren ist habe ich Berufung und Wiederaufnahme des Verfahrens gefordert.
Mag. Berner hat, obwohl es ihr vom Gesetz her untersagt war (ein Richter darf nie in einem Verfahren in welchem er tätig war Berufungen ö-Ä. an sich ziehen) versucht dieses Wiederaufnahmeverfahren an sich zu ziehen. Nach meinem Heftigen Widerspruch hat sie es noch ein zweites Mal versucht. Auf meinen noch heftigeren Widerspruch schaltete sich die Gerichtspräsidentin ein und behauptete mit einer unsinnigen Aussage, dass das doch rechtens sein solle….
Es fiel diese fragwürdige Vorgangsweise in Folge einer übergeordneten Instanz auf. Und diese veranlasste eine Berufungsverhandlung. Mir fiel auf, dass der Akt den der Pflichtanwalt erhielt sehr dünn war. Ich war aber zu diesem Zeitpunkt gesundheitlich nicht mehr in der Lage zu handeln – und so kam es zu einem Urteil des Berufungsgerichts welches ich in Frage stellen muss.
Die Fälschung der Gutachten des Maly wird in der Sachverhaltsdarstellung 5St423/09p angezeigt und obwohl gerichtsfeste Beweise beigebracht wurden eingestellt.
Die gefälschte Auswertung des MMPI-Tests des Maly:
Es ist festzuhalten, dass aus dem Gerichtsakt Blätter dieses Tests gestohlen wurden! Es ist festzuhalten, dass die fehlenden Blätter in der Kopie des Strafverteidigers des Malxx bei der StA Wr. Neustadt gefunden wurden (5St423/09p)!
Da mir die „Auswertung“ des Malxxx stank, habe ich auch aus einem MMPI-Handbuch und dem Buch der Testentwickler das Handauswerteverfahren erlernt.
Die einzelnen Abschnitte des MMPI-Profils habe ich nach dem Buch der Testentwickler ausgewertet.
Die Profilauswertung beschränkt sich auf den Vergleich der Beispielbildes Nr-10 eines Profils aus dem Buch der Testentwickler zu dem von mir erreichten Profil – fast deckungsgleiches Profil!
Beilage: Blatt Handbuch
Beilage: Beweisstück aus der StA Wr.N. – die im SG-Akt fehlenden wichtigen Blätter!
Mit diesen Blättern ist es gerichtsfest zu beweisen, dass die Auswertung dieses Tests wissentlich und willentlich nicht den Vorgaben der Testentwickler entsprach! Was aber die StA Wr.N. im Verfahren 5St423/09p nicht und nicht finden kann!!
Von besonderer Wichtigkeit ist was das Beispielbild Nr. 10 aus dem Buch der Testentwickler anzeigt!
Dieses Bild eines MMPI-Profils weist auf eine schwere Depression und möglicherweise auf eine organische Gehirnerkrankung hin!
Und tragischerweise wurde bei einem Kontroll-MRT nach einem Schlaganfall „Subkortikale Enzephalophatie“ diagnostiziert.
Die Symptome finden Sie im Net! Mir graut davor mich da zu finden!
Das weiß diese Richterin (und die StA Wr.N.)! Es gab da sogar einen Brief extra zu diesem Thema.
Der „falsche“ Rorschachtest des Maly:
Maly hat wissentlich und willentlich einen Rorschachtest NICHT lege artis durchgeführt! Erstens hat er den Test an zwei verschiedenen Tagen durchgeführt – was NICHT zulässig ist. Und Zweitens hat er die Nachbearbeitungsschritte NICHT durchgeführt!
Ich habe bei einer Ausbildungsstätte für Psychologen den RS-Test soweit gelernt, dass ich feststellen konnte, dass dieser Test ein „Fake-Test“ ist!
Beilage Buchseite RS-Test1 und Seite 2 auf der geschrieben steht was Maly hätte tun müssen, aber NICHT getan hat:
Orthopädischer Gutachter Dr. Reisner:
Dieser Gutachter hätte niemals berufen werden dürfen da eine Befangenheit Offenkundig war! Es war bekannt (und auch in Netz zu finden) dass dieser Mann bei der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) Vorträge hielt zu dem Thema: „Wie Zugänge zu Berufsunfähigkeitspensionen reduziert werden können!
Des Weiteren war im Netz ein Posting des Dr. Reisner zu finden in welchem er sich lobte wie viele Gutachten er schon erstellt habe. Wenn man hochrechnet mit 300.- € pro Gutachten kommt man auf einen 7-stelligen Betrag. Das liegt extrem weit über der Einkommensgrenze welche da in einer fragwürdigen Meldung aufschien in der man einen Freibrief für Gutachter erkennen kann. Spricht doch der OGH zum Befangenheits-§ wie folgt: „…wenn nur der geringste Anschein einer Befangenheit zu erkennen ist, ist auf Befangenheit zu erkennen!“.
Was die Richterin Berner und der Orthopäde Reisner wussten, aber unterdrückten: (§ 295 StGB Beweismittelunterdrückung,
Extrakt aus MRT 8.2.08, RÖ 3.12.07, RÖ 21.3.07, RÖ 1.2.06, (liegen dem Gericht vor):
• Leichte Bandscheibenprotrusion C4/5
• Einengung der Neuroforamina C3-C7, rechts etwas enger als links
• Diskusprotrusion L3/4
• Vorwiegend durch Retrospondylophyten aber auch dorsale Osteochondrosehöcker und diskrete zirkuläre Diskusprotrusionen bedingte Neuroforameneinengungen von C3 bis C6 mit Hinweis auf intraforaminäre radikulo Kompressionen multisegmentär.
• Spondylosis deformans C4/5,
• Spondylarthrose und Uncovertebralarthrose C5/6,
• Bandscheibeninterponat C5/6. (Carbonkörbchen)
• u.s.w.
Und dazu zu beachten:
Leitlinien zur sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung bei Bandscheiben- und bandscheibenassoziierten Erkrankungen. (Deutsche Rentenversicherung Bund, laut einem OGH-Urteil vergleichbares und d.h. anwendbares Recht, es entspricht ja auch die Untersuchung und die Bewertung dieser Leitlinie)!
Ein Auszug:
• Seite 17, Störung der statischen Funktion: Vibrationsbelastungen sind wegen der gestörten Pufferfunktion der Bandscheiben zu vermeiden!...
• Seite 17…: Zu berücksichtigen sind außerdem die radiologischen Befunde (laut OGH-Urteil sind Röntgen und MRT u.s.w absolute Beweise!) Nukleusprolaps, Diskusprotrusion, Osteo- bzw. Spondylochondrose, Spondylosis deformans,) die mit Bewegungseinschränkungen einhergehen können. In gutachterlicher Hinsicht ist die dynamische WS-Belastbarkeit eingeschränkt für WS- Zwangshaltungen, Bewegungsmonotonien,…)
• Seite 19: Komorbidität, 5.1.2: Bandscheibenbedingte HWS-Erkrankungen führen sehr häufig zu einer erheblichen Einschränkung des Drehvermögens oder einer Fehlhaltung des Kopfes, In Kombination mit Gesichtsfeldeinschränkungen, die durch Kopfbewegungen kompensiert werden müssen, kann Bildschirmarbeit unzumutbare Beschwerden auslösen und aus einer qualitativen Einschränkung „keine Bildschirmarbeit“ gegebenenfalls eine quantitative Leistungsminderung für entsprechende Tätigkeiten entstehen.
•Seite 20: Besondere Gefährdungs- und Belastungsfaktoren: „Reisetätigkeit, gehäufte PKW-Fahrten, Arbeit in Flugzeugen, Vibrationen“
•Seite 24: Beurteilung der Gefährdungs- und Belastungs-verfahren……ebenso eine dauernde Vibrationsbelastung vermieden werden. Bei rezidiv. Nervenwurzelreizungen sollte eine Reisetätigkeit mit häufigen bzw. längeren PKW-Fahrten oder längere Flugreisen nicht mehr zugemutet werden.
Psychologischer Gutachter Dr. Maly (und kurz erwähnt Dr. Heves)
Vorweg: der als Maly nicht mehr zu halten war, zu Hilfe geholte Dr. Heves: Der Mann brillierte negativ als er eine „Prostataneurose“ (die Beschwerden entsprechen einem bei Enzephalopathie – üblichen Symptom) erfand und dann noch zu den Schmerzen bei Vibrationen und Drehungen einen „Tennisschiedsrichter“ ins Gespräch einbrachte.
Eine "Prostata-Neurose" ist kein etablierter medizinischer Begriff!
Den „Tennisschiedsrichter“ des Dr. Heves klassifiziere ich als eine geistige Entgleisung – im Besonderen da er hier in ein fremdes Fachgebiet geht. Auch hat Er als „Obergutachter“ kein Wort zu den falschen Testauswertungen des Maly gesagt – ergo Den da beschützt!
Zu dem gerügten und auch bei der Staatsanwaltschaft (5St 423/09p) als Sachverhaltsdarstellung eingebrachten Gutachten dieses Herrn:
• Die angezweifelte „Diagnose“ entsprach weder der Diagnose der Dr. Schrank die von der Richterin Berner unterdrückt (nicht anerkannt) wurde = § 295 StGB Unterdrückung eines Beweismittels.
• Das „Gutachten“ zeigte auffällige Heftklammermarkierungen – Verdacht auf Manipulation (es waren auch wesentliche Blätter dieses Gutachtens „verschwunden“.
• Etwas spezielles MMPI-Wissen: f-k=8 ist Teil einer Validitätsbeurteilung. Aber NICHT, wie Maly aussagt ein Hinweis auf mangelnde Gültigkeit, SONDERN eine Bestätigung der Verwertbarkeit. (§§288 StGB Falsche Beweisaussage!
Da mir der Rechtsschutz der AK durch eine Intervention der „höchsten Stelle“ dieses Gerichts genommen wurde wandte ich mich um Hilfe an die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt. Und dort begann mit dem Verfahren 5 St 423/09p ein Kafkaesker Leidensweg .
• Durch die Hilfe einer dort untergeordneten Person (deren Namen ich vergessen habe) erfuhr ich, dass dieses Verfahren dort absolut nicht normalem Verhalten einer Staatsanwaltschaft entspricht!
• Es kam zu einem „Geheimgespräch“ mit dem Strafverteidiger des Maly – ohne jede Aufzeichnung! Durch Fuchs, Hausner und Blüml. Die Leiterin dieser StA war immer informiert.
• Das Verfahren wurde daraufhin sofort eingestellt!
• Aber ich erhielt eine vom Strafverteidiger des Maly abgegebene VOLLSTÄNDIGE Kopie zu sehen und wurden die beim Sozialgericht abhanden gekommenen 4 Blätter mir beglaubigt kopiert!
• Damit konnte und kann ich auch noch heute (da Maly alle Unterlagen verbotener Weise vernichtet hat) gerichtsfest die Fälschung der Auswertung durch Maly belegen.
• Denn das MMPI-Profil ermöglicht die Profilauswertung!
• Maly bestritt vor Gericht „neurotische Trias“, aber das klassische 231 Profil, dass ich leider erreichte ist klassisch für eine neurotische Trias! § 288 StGB Falsche Zeugenaussage.
• Das von mir erreichte Profil hat eine Entsprechung im Buch der Testherausgeber. Nämlich das Beispielbild Nr. 10. Dieses Profil deutet auf eine mögliche organische Gehirnschädigung hin.
• Tragischerweise wird das in meinem Fall durch einen Zufallsbefund nach einer MRT-Untersuchung nach dem Schlaganfall in den ich getrieben wurde voll bestätigt Die Diagnose Subcortikale Enzephalopathie ist ein Todesurteil mit offener Zeitschiene. Ja und damit muss ich leben.
• Berner hat auch diesen Befund den ich ihr traumatisiert per Brief mitteilte unterdrück!
• Berner hat auch meinen Entlassungsbescheid nach einem mehrwöchigen Klinikaufenthalt (depressiver Zusammenbruch) unterdrückt….
Die bis zu einem Dutzend Folgeverfahren führe ich hier nicht an, denn diese beruhen auf den beiden genannten Wurzelverfahren. Wie in diesen Verfahren mit mir umgegangen wurde zeige ich noch an einem Beispiel:
Aber es geht noch erbärmlicher:
Ich sandte ein Einschreiben (vertraulich, persönlich) an die Leiterin der WKStA Wien, Frau Hofrätin Vrabl-Sanda. Dieses Einschreiben wurde NICHT behoben - aber der Inhalt gestohlen und irgendwie an die OStA Wien gegeben! Von der OStA Wien gingen meine Anzeigen - mit dem Vermerk: "daschlogtsas" (Einstellen) an die StA Wr. N. wo sie auch brav "daschlogn (eingestellt) wurden! Meine Anzeigen: eine in der hier gegenständlichen Sache und eine wegen eines Betrugsfalls dessen Opfer ich bin. Das leere Kuvert wurde mir von der Post zurückgesandt! Wohl um mich zu verhöhnen und mir die Macht zu demonstrieren.
Beilage Foto Briefkuvert
Ein fragwürdiges Rechtsmittelverfahren:
Nachdem ich die Vorkommnisse bei der Sozialgerichtssache und der staatsanwaltlichen Untersuchung dieser Vorkommnisse - gerichtsfest unterlegt - heftigst reklamiert hatte, habe ich offenbar derart Unruhe in dieses Landesgericht und andere Stellen der Justiz gebracht, dass sich Jemand entschloss ein Rechtsmittelverfahren einzuleiten.
Es befragte mich dazu ein Senatsmitglied und ich gab zu Protokoll (das ich nie einsehen konnte) was da alles vorgefallen ist.
Und dann DAS Verfahren:
Ich wurde natürlich nicht geladen, so erfuhr ich erst später was da so vorging! Es waren die Handlungen der Gerichtpräsidentin, der Richterin, 2er Staatsanwälte, der Leiterin der StA, eines Gutachters und weiteren Personen zu untersuchen.
Der 3er Senat setzte sich aus dem Vorsitzenden und 2 Senatsmitgliedern zusammen.
Und jetzt - welche Überraschung!
Der Senatsvorsitzende war der Vizegerichtspräsident, also der direkte Mitarbeiter und Kollege der Gerichtspräsidentin !!
Die beiden Senatsmitglieder waren Richterinnen an diesem Gericht, also Kolleginnen der Richterin meines Verfahrens !!
Und dabei sagt das Gesetz: "...wenn nur der geringste Anschein von Befangenheit aufscheint ist auf Befangenheit zu entscheiden!!".
Es war daher dieses Verfahren meiner Meinung nach NICHT dem Gesetz entsprechend!
Das Urteil können Sie als gelernte Österreicher sich vorstellen.
Es gilt die Unschuldsvermutung! Vorbehalt der da ich nie Jus studierte fasche Einschätzungen oder Irrtümer.
Nachwort:
Sehr geehrte Frau Dr. Sporrer
Alles was ich hier aufzeige ist „gerichtsfest“. Sogar wenn – wie schon geschehen – Teile von Beweismitteln verschwinden, wenn möglicherweise Akten in „Verstoß“ geraten sein sollten ist durch die bei mir befindlichen Unterlagen das was ich anführe gerichtsfest beweisbar!
Ich verweise ausdrücklich auf den § 286 StGB als Begründung meiner Forderung eine tiefgehende Untersuchung dieser Vorkommnisse anzuordnen!
Auch ist auf die Verletzung von div. Artikeln der EMRK (6, 10, und weitere) hinzuweisen.
Es ist nicht erforderlich einen jahrelang ausgebildeten, hochintelligenten Analytiker mit der Untersuchung dieses Jahrhundert-Kriminalfalls zu betrauen.
Es ist offenkundig was da politisch orchestrierte Politiker, Juristen, Staatsanwälte, Gutachter laufend tun und seit einiger Zeit zum Schaden für BU-Pensionswerber und -kläger getan haben.
Es ist auffällig, dass alle wichtigeren Medien zu diesem Skandal laut schweigen. Ich bin sogar bei einigen offen blockiert worden.
Sogar die AK ließ sich durch eine Intrige der „höchsten Stelle“ des Gerichtes (Wr. Neustadt) bewegen mir den Rechtsschutz zu nehmen (Quelle: eine alte Kollegin meines Vaters)! Ich wurde am Menschenrechtsgerichtshof als „vorsicht“, giftig, Querulant“, bei der StA Wr. N. als „Lügner“ verleumdet und mit einer Klage bedroht, eine Anzahl von SVD`s wurde „daschlogn“ , 4 verschwanden temporär in Wr.N., tauchten wieder auf als ich reklamierte und wurden dann in einem „internen“ Verfahren „daschlogn“. Einschreiben mit einer SVD an die WKStA Wien wurde bei der Post gestohlen und tauchte wieder bei der OStA Wien wieder auf und wurde dann an die schon bekannte StA Wr.N. zum „daschlogn“ weitergeleitet. Pilnacek veranlasste Pleischl eine Weisung an die StA Wr.N. zu geben mit der Anordnung „daschlogtsas“. Und deren Ekelhaftigkeiten mehr…….
Ich habe bei 4 Justizministern (Bandion-Ortner, Brandstetter, Sadic und Ihnen persönlich um Hilfe gebeten…). Lesen Sie mehr in meinem Bog „Justizopfer“.
Meine Apelle an die Mitglieder des Justizausschuss waren für die Tramway. Einmal wurde sogar eine Weisung an die WKStA erteilt den Kriminalfall zu untersuchen und als die Leute dort beruhigt waren kam die zweite Weisung nicht zu untersuchen und das Verfahren an die StA Wr.N. (die schon bekannte) zu geben wo dann auch brav „daschlogn“ wurde. Mehr dazu in meinem Blog.
Auch ein 2facher Hilferuf an Politiker (Stocker, Babler, Schuman, Sporrer, Meinl-Reisinger) wurde zwar nachweislich gelesen aber totgeschwiegen, was nur ein weiterer Beweis für die Kenntnis der Zustände und deren Billigung ist!
Ich habe in meinem Blog: https://www.facebook.com/groups/167063096810786
auch Hinweise auf mögliche Strukturen angeführt. Diese Angaben beruhen auf tatsächliche Abläufe und auch auf indirekte Analysen. Auch die Orchestrierung durch Elemente aus der Politik sollte beachtet werden.
Um auffällige Sozialgerichte zu identifizieren empfehle ich – als Anfang – die Statistiken der AK in den Leistungsberichten der Bezirksstellen (Anerkennungsquoten der einzelnen Sozialgerichte) zu verwenden. Ich selbst habe das getan (und Berichte mit zu geringen Fallzahlen nicht verwertet) und von 5 untersuchten Gerichte 2 als sehr auffällig (fast beide gleich bei nur 10% Anerkennungen) gefunden (Wr. Neustadt und Lilienfeld). Generell scheint mir die AK nicht kooperativ was schon einen Grund haben wird!
Ich empfehle auch Frau BM Schumann beizuziehen. Allerdings ist auch hier eine von mir als unkooperative Haltung zu vermuten. So wurde von all meinen Empfehlungen nur eine unwirksame Begleitperson bei Begutachtungen angenommen, was sinnlos ist, wenn diese Person nicht mindestens über meine Kenntnisse verfügt! Ich vermute den gleichen Grund wie bei der AK und all den angeschriebenen Politikern!
Generell sollte mein Blog die Basis und den ersten Schritt der Untersuchung darstellen.
Hochachtungsvoll
Wolfgang Thiel
C.c.: offener Brief