§ 286 StGB (Österreich) regelt die
Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung und sieht dafür eine Strafe von Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor, wenn die verhinderte Tat mit mehr als einem Jahr bedroht war, wobei die Strafe nicht härter sein darf, als die für die nicht verhinderte Tat selbst angedroht ist. Es handelt sich um einen Auffangtatbestand, der eine besondere Form der Nichtverhinderung darstellt, wenn man eine bevorstehende strafbare Handlung (z.B. mit mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe) nicht verhindert oder die Behörde nicht benachrichtigt.
Ja sehr geehrte Frau Justizministerin, warum verhindern Sie nicht (durch eine tiefgehende Untersuchung) die von mir angezeigten Vorkommnisse in unserer Justiz?
Ich kann nur aufzeigen, Sachverhalte darstellen, Sachverhalte den div. §§ unserer Gesetze gegenüberstellen, ja ich darf keine Beschuldigungen aussprechen.
Ich werde von den Medien gesperrt und totgeschwiegen! Wer hat da gegen mich interveniert?
Ich werde von Justizbediensteten (wie Sie in meinem Blog lesen können)behindert, lesen Sie doch dazu nach bei: https://www.fischundfleisch.com/justizopfer/so-kaempft-die-justiz-gegen-90450
Und jetzt bitte teilen Sie mir mit was Sie dagegen getan haben, was Sie getan haben um weiteren Missbrauch des Rechts zu verhindern!