Bekentnis-Verhängung - Zu einem Artikel von Ernst Sittinger in der Kleinen Zeitung vom 6.1.2016

Kopftuchverbot ja oder nein! Wohl eines der intensiv diskutierten Themen derzeit. Auch ich bin mir nicht sicher, wie ich zu einem Kopftuchverbot stehen sollte. Denn einerseits müsste es alle Kopftuch- und Kopfbedeckungsträger treffen und somit auch katholische Ordensschwestern im Schuldienst, orthodoxe Juden im Staatsdienst oder Sikhs in öffentlichen Ämtern. Andererseits ist die Haartracht und ihre Ausgestaltung, ob mit oder ohne Kopftuch, seit Menschengedenken ein Ausdruck religiöser, politischer oder sonstiger Einstellung oder auch sozialer Stellung. Nicht umsonst dauerte es lange Zeit, bis die offene Haarpracht in ländlichen Gegenden in Österreich gesellschaftlich erlaubt war.

Ein Verbot jeglicher religiöser Symbole im öffentlichen Raum würde aber auch keine Lösung unserer Probleme bringen, wie z.B. Frankreich zeigt.

Wichtiger jedoch, ist die Sicherheit, dass es bei Staatsdienern klargestellt ist, dass die Grundlage Ihres Handelns aber auch ihres Denkens die Verfassung ist und diese über jeder persönlichen religiösen Einstellung zu stehen hat. Hier hat der Staat einzugreifen und unverzüglich zu handeln, sollte eine Einstellung die gegen den Verfassungsstaat geht auffällig werden, ohne Rücksicht auf Religion, Herkunft oder Geschlecht.

Worüber meiner Meinung nach kein Diskussionbedarf herrscht ist ein Verhüllungsverbot, d.h. ein Niqab Verbot im Staatsdienst.

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