Doris Bures: „Bedarf für eine Gesamtreform der österreichischen Bundes-Verfassung besteht nicht“

Diese Aussage von Doris Bures ist keine pragmatische Haltung der Zweiten Präsidentin des Nationalrates, die Wichtigeres zu tun hat, als sich mit Grundsatzfragen zu beschäftigen. Dies ist eine Kampfansage an die Prinzipien der praktischen Vernunft, die als Grundlage einer funktionierenden Demokratie eine schlanke, allgemein verständliche Verfassung fordert!

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Hintergrund: Am 14. April habe ich an alle 183 Nationalratsabgeordneten folgende Mail geschrieben und als Bürger dieses Landes um Auskunft gebeten:

1. Wie viele Gesetze wurden aufgrund von COVID-19 geändert oder neu beschlossen? 2. Haben Sie im Homeoffice oder physisch im Parlament darüber abgestimmt? 3. Sind Sie sicher, ob alle Gesetzesänderungen verfassungskonform waren? COVID-19 zeigt einmal mehr, dass die bestehende österreichische Verfassung für das 21. Jahrhundert nicht geeignet ist. Wie könnte Ihrer Meinung nach eine Gesamtreform der österreichischen Verfassung initiiert und umgesetzt werden?

Doris Bures war eine von fünf Volksvertretern, die überhaupt geantwortet haben. Hier Ihre Stellungnahme im Wortlaut:

Es freut uns im Sinne einer starken Demokratie sehr, dass Sie sich mit den aktuellen politischen und rechtlichen Ereignissen näher auseinandersetzen und kritisch hinterfragen. Im Auftrag der Zweiten Präsidentin des Nationalrates, Doris Bures, darf ich Ihre Fragen gerne beantworten:

In drei Sitzungen des Nationalrates seit 15. März wurden insgesamt 144 Gesetze geändert bzw beschlossen.

15.3.: Covid-Gesetz 8 Gesetze

20.3. 2. COVID-Gesetz: 44 Gesetze

3.4.: 3. COVID-Gesetz: 51 Gesetze, 4. COVID-Gesetz: 39 Gesetze 5. COVID-Gesetz: 2 Gesetze

Die Zweite Präsidentin hat an allen Abstimmungen im Parlament physisch anwesend abgestimmt. Es war ihr ein besonderes Anliegen sicherzustellen, dass die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Gesetzwerdung eingehalten werden und der Nationalrat jederzeit zusammentreten kann.

Die Sicherheit, dass alle Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates inhaltlich verfassungskonform sind, wird es nie geben. Sicher gehen wir davon aus, dass alle Abgeordneten in bestem Wissen und Gewissen verfassungskonforme Gesetze beabsichtigt haben. Zur Sicherung der Verfassungskonformität ist aber in Österreich der Verfassungsgerichtshof zuständig.

Gerade in dieser herausfordernden Situation hat sich gezeigt, dass die österreichische Bundes-Verfassung in ihren starken Grundstrukturen tatsächlich tauglich für das 21. Jahrhundert ist.

Wesentlich ist nur, dass alle zur Ausübung der in der Bundes-Verfassung bestellten Organe, die verfassungsrechtlichen Vorgaben auch stets respektieren und ihrem Handeln uneingeschränkt zugrunde legen.

In Hinblick auf einzelne Bestimmungen wiederum wird auch die aktuelle Situation freilich Anlass zur Debatte über Änderung, Anpassungen an neue technische Möglichkeiten und Bedürfnisse geben. Solche Änderungen, gerade auf verfassungsrechtlicher Ebene sollten jedoch gewissenhaft abgewogen werden und daher erst nach Bewältigung der aktuellen Herausforderungen allenfalls umgesetzt werden.

Bedarf für eine Gesamtreform der österreichischen Bundes-Verfassung besteht daher nicht. Vielmehr müssen die vorgegebenen Prinzipien mit Leben erfüllt werden. [Ende des Original-Textes von Dr. Alexandra Schrefler-König, Büroleiterin im Auftrag der Zweiten Präsidentin des Nationalrates Doris Bures.]

Warum die Österreichische Verfassung für das 21. Jahrhundert nicht geeignet ist, das begründet das Buch „BAUSTELLE PARLAMENT“ nach eingehendem Quellenstudium des Autors. Doch UNSERE Volksvertreter üben sich in Diskursverweigerung! Typisch für die GRÜNEN antwortete der oberösterreichische Abgeordnete Ralph Schalmeiner: „Leider kann ich Ihrer Frage wonach die österr. Verfassung nicht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen ist folgen. Ich halte es da durchaus mit Alexander van der Bellen, der bekanntlich von der Eleganz der österr. Verfassung spricht.“

Bekanntlich haben dutzende Kommentatoren in allen Medien dieses Landes das Bonmot von der „Schönheit und Eleganz unserer Verfassung“ ungeprüft und unkritisch wiederholt. Tatsache ist: nur wer noch nie versucht hat, das österreichisch Bundesverfassungsgesetz (B-VG) zu lesen (man muss dafür kein Jurist sein!) kann diese Paragrafen-Krake als schön und elegant bezeichnen.

BAUSTELLE PARLAMENT

ISBN 9 7837 50 441576

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