Alles Heta - oder was?

„Heta“ könnte als neues Reizwort in die jüngere österreichische Fiskalgeschichte eingehen.

"Heta": das ist die Abwicklungsbank, die Anleihen begeben hat, um die schlechten und faulen Äpfel der Hypo zu bedienen.

"Heta": das ist auch ein Ausdruck für eine hinterfragungswürdige Qualität der Jahresabschlüsse der Bank im speziellen, aber auch jener im allgemeinen Sinn.

Die Wertberichtigung von Anlagevermögen, also jenem Geschäftsvermögen, das langfristig dem Geschäftsbetrieb gewidmet ist, erfuhr nun eine Verdopplung. Aus vier Milliarden Abwertungsbedarf werden nun plötzlich acht Milliarden. Und das innerhalb eines Jahres.

Schlechtes Jahr erwischt?

Möglich. Frankenabwertung, negative Wirtschaftsentwicklung am Balkan (dort, wo die Heta ihre vermeintlichen Schätze hat) – das kann zu viel führen. Aber plötzlich so – eine Abwertung um das Doppelte?

Da fragt man sich schon, was denn der Bankenvorstand das ganze Jahr über gemacht hat. Und die Jahre davor. Die FMA will keine Hinweise auf Bilanzfälschung gefunden haben. Stellt sich die Frage, ob sie bis jetzt überhaupt danach gesucht hat. Denn bisher spricht die FMA nur von vermuteten Ursachen. Nämlich eben oben erwähnte. Eine qualifizierte Äußerung sieht wohl anders aus.

Beinahe amüsant mutet da die Aussage des Finanzministers an: die vier Zusatzmilliarden sind nicht verlustschlagend, weil sie nur eine Wertberichtigung sind. Ehrlich, was man da alles lernt. Dad Wort „verlustschlagend“ war mir bis dato nicht bekannt. Und wo denn sonst bitte soll sich eine Wertberichtigung niederschlagen als in der Gewinn- und Verlustrechnung? Mir fällt sonst keine Möglichkeit ein als ebendort. Selbstverständlich erhöht das denn Verlust. Er ist nur noch nicht realisiert. Das wird es erst, wenn der wertberichtigte Gegenstand verlustbringend veräußert wird. Aber das ist eben Sinn des Jahresabschlusses, der im übrigen für Ende April ansteht: die möglichst getreue Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage; so steht das Prinzip im Gesetz geschrieben. In einer Hauptversammlung (Versammlung aller Aktionäre) würde ich nicht den Platz mit dem Vorstand tauschen wollen. Aber hier hat man ja Glück: der Alleineigentümer ist der Bund, da kann ja nichts passieren.

Was in den Vorjahren den Vorstandsmitgliedern zu diesem Prinzip eingefallen ist – nun, das ist vielleicht ein Fall für den Staatsanwalt. Jedenfalls aber ein Fall zur Klärung der politischen und wirtschaftlichen Verantwortung.

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Silvia Jelincic

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fischundfleisch

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Bernhard Juranek

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