Jäger erschießt Flüchtling und geht frei.

Der 18 jährige stieg ausgerechnet bei einem Jäger ins Haus ein. Der nahm seine Waffe und erschoss den Einbrecher.

Notwehr? Die Justiz wertet das Verhalten des Jägers trotz eines Verstoßes gegen das Waffengesetz als Notwehr, berichteten deutsche Medien. Dem Notwehrargument folgen die Gerichte in Deutschland in solchen Fällen allerdings nicht immer.

Der Täter 18 Jahre, als unbegleitender Jugendlicher nach Deutschland gekommen: Er hatte gerade erst seinen 18. Geburtstag gefeiert, als er sich dazu entschloss, in der Nacht zum 26. April 2016 in der Ortschaft Neuenrade in ein Haus einzubrechen. Dass der Besitzer des Hauses ein Jäger war, sollte dem jungen Mann zum Verhängnis werden

Der Jäger und seine Frau wurden durch Geräusche aus einem Raum neben dem Schlafzimmer aus dem Schlaf gerissen. Der 63- Jährige habe seine Pistole genommen und sei in das Nebenzimmer gegangenen, berichtete "Focus Online". Dort sei er eigener Aussage zufolge plötzlich einem oder mehreren Tätern gegenübergestanden. "Es ließ sich nicht eindeutig klären, ob es ein oder mehrere Einbrecher waren, vermutlich war noch ein zweiter dabei", sagte Bernd Maas, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hagen.

Einbruchsopfer wurde von Taschenlampe geblendet und schoss.

Er sagte auch: "Er hätte noch ein Messer aufblitzen gesehen, er schoss vor lauter Angst und traf den Einbrecher direkt in den Kopf. Der 18 jährige war auf der Stelle tot. Der Jäger erhielt einen Freispruch vor Gericht.

http://www.krone.at/welt/jaeger-erschoss-fluechtling-verfahren-eingestellt-notwehr-bei-einbruch-story-546142

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