Die Gelddruckmaschine der Deutschen Umwelthilfe darf weiterhin Geld drucken.

Deutsche Juden und Israelfreunde sollen auch davon profitieren!

Der Verbraucherschutzverband „Deutsche Umwelthilfe“ darf weiter abmahnen. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden.

Das Vorgehen des Vereins wäre nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn die Umwelthilfe den Verbraucherschutz vorgeschoben hätte, um abmahnen zu können. Das heißt, wenn es der Umwelthilfe nur darum gehen würde, Geld einzunehmen, die nichts mit Verbraucherschutz zu tun haben. Dafür sieht der Bundesgerichtshof keine Anhaltspunkte. Die Tatsache, dass die Umwelthilfe viel abmahnt und auch Überschüsse erzielt, begründet keinen Rechtsmissbrauch.

Die Deutsche Umwelthilfe ist ein eingetragener Verbraucherschutzverein. Das heißt, sie darf Wettbewerbsverstöße abmahnen und mit Klagen überziehen (durchsetzen). Ob ein Verein die Voraussetzungen für eine solche Eintragung erfüllt, ist Sache des Bundesamtes für Justiz. Die Umwelthilfe spricht jährlich etwa 1500 Abmahnungen aus, davon mündet ein Drittel in Gerichtsverfahren.

2017 hat der Verein mit der Marktüberwachung 2,2 Millionen Euro eingenommen, was ein Viertel seiner Gesamteinnahmen von rund 8,3 Millionen € sind. Von diesen Einnahmen bleiben nach Abzug der Ausgaben Überschüsse von rund 400.000 € pro Jahr übrig.

Die Schacher-Geschäfte der Deutschen Umwelthilfe brauchen uns hier nicht zu interessieren. Wir wollen einen Verbraucherschutzverein gründen, der juden- und israelfeindliche Veröffentlichungen genauso gewinnbringend abmahnt. Gleichgültig, ob digital oder auf echtem Papier. Ein jüdischer Anwalt wird sich leicht finden. Die Überschüsse werden gerecht verteilt. Wir sind ja schließlich nicht bei der EU.

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