Ein verurteilter islamistischer Terrorhelfer darf abgeschoben werden

Wegen seiner Verurteilung besteht ein öffentliches Interesse auf Abschiebung, so die Richter. Es besteht eine erhebliche Wiederholungsgefahr für die Begehung ähnlicher Straftaten im Fall der Haftentlassung. Selbst während seiner Inhaftierung habe der 42-Jährige Tunesier versucht, Mitgefangene als IS-Unterstützer zu gewinnen.

Der Tunesier war im Juni 2016 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte bei der Schleusung von Dschihadisten geholfen, die sich dem IS anschließen wollten. Während seines 18-jährigen Aufenthalts in Deutschland hat sich der verurteilte Terrorhelfer nicht integriert, nie gearbeitet und immer nur Sozialleistungen bezogen. Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich.

Es lebe der lebensunfähige Rechtsstaat!

PS: Während seines 18-jährigen Aufenthalts in Deutschland hat der verurteilte Terrorhelfer nie gearbeitet und immer nur Sozialleistungen bezogen.

Somit ist der Nafri bestens integriert!

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