NRW-Polizei greift wegen Flüchtlingen in Aachen hart durch

Einem Gardisten eines Aachener Karnevalsvereins wurde von der Polizei sein Spielzeuggewehr weggenommen. Dem Karnevalgardisten droht nach dem Waffengesetz § 42a Nr.1 eine Strafe bis zu 10.000 € wegen unerlaubtem Tragen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit.

Laut unbestätigten Nachrichten hat sich der IS zur Tat bekannt.

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philip.blake

philip.blake bewertete diesen Eintrag 10.01.2017 20:14:27

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