"Ihr Kinderlein kommet": Kindermigration im Kindeswohl?

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sollte Menschen in Europa vor staatlichen Eingriffen in ihre Rechte schützen und ihnen dafür eine Klagsmöglichkeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einräumen.

Auch wenn die Migration in der EMRK mit keinem Wort erwähnt wird, drehen sich die meisten EGMR-Verfahren mittlerweile um Migrations-Fälle, die nichts mit den geschützten Gütern der EMRK (Folter, willkürliche Freiheitsentziehung, unfaire Gerichtsverfahren) zu tun haben.

Obwohl Russland und die Türkei Vertragsstaaten der EMRK sind, bietet die EMRK Menschen in Russland und der Türkei offenkundig keinen Schutz vor willkürlichen Verhaftungen und Folter.

Dafür hat sich die EMRK zu einem wirklich grandios funktionierenden Einwanderungsrecht nach Europa gemausert.

Der neueste Wurf ist die Kinderrechtskonvention. Mit ihr soll es noch leichter gemacht werden, „Kinder“ als „unbegleitete Flüchtlinge“ nach Europa zu schicken.

Und weil „Kinder“ natürlich ein Recht auf ihre Eltern haben müssen, können die Eltern, die ihre „Kinder“ vorher alleine weggeschickt haben, aufgrund der Kinderrechtskonvention dann besonders bequem nachreisen:

Ein 16-jähriger Flüchtling hat den Nachzug seiner Familie vor Gericht erstritten.

Begründet wurde das Urteil mit dem Kindeswohl, der Junge ist traumatisiert.

Außenminister Sigmar Gabriel (SPD)begrüßte das Urteil. Er sagte der „Tagesschau“: „Wir haben als Sozialdemokraten immer gesagt, dass die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von besonderer Bedeutung ist – wie wir überhaupt wissen, dass es natürlich schlecht ist, wenn Minderjährige hier ohne Eltern sind.“ Union und Innenministerium hätten oft eine andere Auffassung vertreten. „Dass wir jetzt Klarheit bekommen, ist eine gute Geschichte.“

https://www.welt.de/politik/deutschland/article171880920/Minderjaehrige-Fluechtlinge-16-jaehriger-Syrer-erstreitet-Familiennachzug-vor-Gericht.html

Diese „gute Geschichte“ wird zur Folge haben, dass verstärkt „Kinder“ von ihren Familien alleine losgeschickt werden. Ob dies tatsächlich im Kindeswohl gelegen ist, erscheint fraglich.

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Michlmayr

Michlmayr bewertete diesen Eintrag 24.12.2017 10:34:14

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