Pakistans Premier beschuldigt unverschleierte Frauen

Pakistans Regierungschef Imran Khan machte „aufreizenden Kleidungsstil" für Gewalt gegen Frauen verantwortlich. Er riet Frauen, sich zu bedecken, um Männer „nicht in Versuchung zu führen".

In weiten Teilen des Landes gilt ein "Ehrenkodex", durch den Frauen, die "Schande" über die Familie bringen, Gewalt und sogar Mord durch eigene Verwandte droht.

Quelle: Die Presse

Imran Khan ist nicht irgendein verkrachter Zauselbart aus einem Bergdorf, sondern war lange Zeit ein hochbezahlter Cricket-Star in England, in der Hochfinanz verheiratet und ist heute der glattrasierte und demokratisch gewählte Premierminister des einwohnerstärksten islamischen Landes der Welt.

Wenn der glattrasierte Imran Khan für die Burka-Kultur ist, warum sollten die einfachen Bewohner des Hindukusch auf einmal plötzlich dagegen sein, wenn sie nach Europa kommen?

Fast alle afghanischen Familien bekommen in Österreich wegen der angeblichen "westlichen Orientierung" afghanischer Frauen Asyl zugesprochen. Selbst wenn die Frauen islamisch verschleiert werden, ist dies für Österreichs Verwaltungsgerichtshof noch lange kein Grund von einer islamischen Orientierung auszugehen, die im Widerspruch zu einer westlichen Orientierung stünde.

Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl Ra 2016/18/0388

Entscheidungsdatum 22.03.2017

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können Frauen Asyl beanspruchen, die aufgrund eines gelebten „westlich“ orientierten Lebensstils bei Rückkehr in ihren Herkunftsstaat verfolgt würden (vgl. etwa VwGH vom 28. Mai 2014, Ra 2014/20/0017- 0018, mwN).

Wenn das BVwG in seinem angefochtenen Erkenntnis einen „westlichen Lebensstil“ der Revisionswerberin bloß aufgrund ihres Erscheinens zur mündlichen Verhandlung mit einem Kopftuch und traditioneller Bekleidung verneint, verkennt es, dass allein dieser Umstand nicht gegen eine Lebensweise der Revisionswerberin im oben genannten Sinn spricht.

Eine mit anwaltlicher Unterstützung behauptete westliche Orientierung ist unkritisch zu glauben, selbst nachdem die afghanische Familie ihre wahre Orientierung offen vor Gericht gezeigt hat. Wichtiger als die islamische Realität ist das Lippenbekenntnis zur Istanbul-Konvention.

Ebenso hat sich unser Verfassungsgericht für das Grundrecht auf Verschleierung von Grundschülerinnen ausgesprochen. Die Verschleierungskultur wird zwar als Asylgrund herangezogen. Gleichzeitig wird jedoch alles getan, damit die Verschleierungskultur ungestört nach Europa importiert werden kann.

Der Zusammenhang zwischen Verschleierung und Vergewaltigung, der in der islamischen Welt die Norm ist, wird komplett ignoriert, sobald die Verschleierungskultur nach Europa transferiert wird. Ehrenmorde und Vergewaltigungen werden von unserer verblendeten Justiz für Einzelfälle gehalten, die rein gar nichts mit der islamischen Verschleierungskultur zu tun hätten.

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