Tunesien: sicher genug für deutsche Touristen, aber nicht für einheimische Terroristen?

Je höher die Richter, desto abgehobener fallen ihre Urteile aus:

Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts in Münster, Ricarda Brandts, sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie rate ihren Kollegen, sich vorerst auf Zusagen von Behörden nicht mehr in jedem Fall zu verlassen. Hintergrund ist der Streit im Fall Sami A. Die Politik habe hier offensichtlich die Grenzen des Rechtsstaates ausgetestet, führte Brandts aus. Das werfe Fragen zu Demokratie und Rechtsstaat und insbesondere zur Gewaltenteilung und zum effektiven Rechtsschutz auf. Dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seien Informationen bewusst vorenthalten worden. So hätten die Behörden verhindern wollen, dass die Justiz rechtzeitig ein Abschiebeverbot verhängen konnte.

Abschiebungen nach Syrien oder Iran wird man sich aufgrund der Menschenrechtslage wohl etwas genauer anschauen müssen.

Wir sprechen hier jedoch von Tunesien, dem wohl zivilisiertesten Land der islamischen Welt.

Das Fremdenrecht wird ad absurdum geführt, wenn Abschiebungen nicht einmal in ein Land möglich sein sollen, das jährlich von zehntausenden deutschen Touristen besucht wird. Wenn ein Land gut genug für deutsche Touristen ist, sollte es wohl auch gut genug für einen einheimischen Terroristen sein, wie der Fall Sami A. zeigt. Daher erlaubt folgende kurze Feststellung:

Der Skandal liegt daher nicht bei einer (nach über 10 Jahren) endlich handelnden Exekutive, sondern bei einer komplett abgehobenen Judikative, die sich durch ihre eigenmächtigen Urteile über die Legislative stellt.

Das Recht geht in einer Demokratie vom Volk aus und nicht von Richtern, egal, wie hoch oben sie stehen.

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