Zum Unterschied zwischen Rechtsstaat und Diktatur.

In einem Rechtsstaat bilden die drei – eigentlich vier – Gewalten die Grundlage für ein stabiles und gerechtes politisches System. Diese Gewalten sind die Legislative (Gesetzgebung), die Exekutive (vollziehende Gewalt) und die Judikative (Rechtsprechung). Oft wird auch die Presse als „vierte Gewalt“ bezeichnet, da sie durch ihre kritische Berichterstattung eine wichtige Kontrollfunktion ausübt. Der zentrale Gedanke hinter dieser Gewaltenteilung ist, dass keine der Gewalten unkontrolliert agieren kann. Stattdessen überwachen und begrenzen sie sich gegenseitig, um Machtmissbrauch zu verhindern.

Die Legislative, meist vertreten durch ein Parlament, erlässt Gesetze. Die Exekutive, also die Regierung und die Verwaltung, setzt diese Gesetze um. Die Judikative, also die Gerichte, überwacht, ob die Gesetze und deren Umsetzung mit der Verfassung und den Grundrechten vereinbar sind. Die Presse wiederum informiert die Öffentlichkeit über das Handeln der anderen Gewalten und deckt Missstände auf. Durch dieses System der Checks and Balances wird sichergestellt, dass keine einzelne Institution zu viel Macht anhäuft.

Ein entscheidender Unterschied zu einer Diktatur liegt darin, dass in einem Rechtsstaat die Macht nicht bei einer einzelnen Person oder einer kleinen Gruppe konzentriert ist. In einer Diktatur gibt es keine echte Gewaltenteilung. Stattdessen kontrolliert ein Diktator oder eine autoritäre Elite alle Bereiche des Staates – die Gesetze, die Verwaltung und die Justiz. Es gibt keine unabhängige Kontrolle, keine freie Presse und keine Möglichkeit, Entscheidungen der Machtinhaber rechtlich anzufechten. Wer in einer Diktatur lebt, erlebt oft Willkür, Unterdrückung und die Abwesenheit von Rechtsstaatlichkeit.

In einem Rechtsstaat muss nicht jeder mit jeder politischen Entscheidung einverstanden sein – und das ist auch nicht das Ziel. Entscheidend ist, dass es klare Regeln und Verfahren gibt, um Entscheidungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Wer mit einem Gesetz, einem Verwaltungsakt oder einem Gerichtsurteil nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, Rechtswege zu beschreiten. Man kann klagen, Berufung einlegen oder sich an Verfassungsgerichte wenden. Diese Rechtswege sind für alle Bürger zugänglich und bieten die Chance, Unrecht zu bekämpfen und die Einhaltung der Gesetze durchzusetzen.

Wer in einer Diktatur gelebt hat, weiß, wie wertvoll diese Möglichkeiten sind. In einer Diktatur gibt es keine unabhängigen Gerichte, keine freien Wahlen und keine Garantie, dass die eigenen Rechte geschützt werden. Wer dort Kritik übt oder sich gegen die Machtinhaber stellt, riskiert Repression, Verfolgung oder sogar sein Leben. Die Erfahrung zeigt, dass Menschen, die in einer Diktatur gelebt haben, die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und demokratischer Kontrolle besonders zu schätzen wissen. Sie wissen, dass ein funktionierendes System der Gewaltenteilung nicht selbstverständlich ist, sondern ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt.

Repression per se ist kein Zeichen einer Diktatur, denn Verurteilungen wegen Straftaten müssen weiterhin möglic sein, aber sie ist es aber wenn die Kontrolle durch die anderen Elemente der Gewaltenteilung fehlt.

Ein Rechtsstaat ist also kein perfektes System – er ist ein System, das Fehler zulässt, aber auch die Mittel bereitstellt, diese Fehler zu korrigieren. Er ist ein System, das auf Vertrauen, Transparenz und die Möglichkeit zur Veränderung setzt. Und er ist ein System, das nur dann funktioniert, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte kennen, nutzen und verteidigen. Wer die Freiheit und Sicherheit eines Rechtsstaates erlebt hat, weiß, wie kostbar sie sind.

In einem Rechtsstaat ist die Demokratie nicht das einzige Fundament – genauso zentral ist der Schutz der grundlegenden Rechte jedes einzelnen Bürgers. Diese Rechte sind unveräußerlich und stehen über der Mehrheitsmeinung. Das bedeutet: Selbst wenn eine Mehrheit der Wähler Entscheidungen treffen würde, die grundlegende Menschenrechte verletzen, darf dies in einem Rechtsstaat nicht umgesetzt werden. Die Verfassung und die Grundrechte setzen hier klare Grenzen. Sie verhindern, dass eine Mehrheit beispielsweise einen Holocaust wieder ermöglichen oder Millionen Menschen willkürlich ihrer Würde berauben könnte, etwa durch massenhafte Abschiebungen ohne rechtliche Grundlage.

Der Rechtsstaat schützt also nicht nur die Demokratie, sondern auch die Würde und die Rechte des Einzelnen – unabhängig von Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung. Diese Prinzipien sind unverhandelbar und bilden die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben. Sie verhindern, dass aus demokratischen Mehrheiten Willkür oder Unrecht wird.

Vor diesem Hintergrund sind die sogenannten „Remigrationsphantasien“, die von einigen politischen Kräften propagiert werden, nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern oft auch volksverhetzerisch und menschenverachtend. Sie richten sich gegen die Menschenwürde und untergraben die Grundwerte eines Rechtsstaates. Wer Menschen pauschal aufgrund ihrer Herkunft oder Identität ausgrenzen oder abschieben will, ignoriert bewusst die Prinzipien der Gleichheit und der Unantastbarkeit der Würde jedes Einzelnen.

Ein Rechtsstaat darf niemals zulassen, dass solche Ideen in die Tat umgesetzt werden. Er muss sicherstellen, dass die Rechte aller geschützt werden – auch und gerade dann, wenn sie einer Minderheit angehören. Wer die Menschenwürde angreift, greift die Grundlagen unserer Gesellschaft an. Das zu erkennen und dagegen einzustehen, ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine moralische Pflicht.

Wer sich gegen die Grundsätze stellt, der darf und muss vom Rechtsstaat auch sanktioniert werden, z.B. mit dem passiven Wahlrechtsentzug.

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