Das neue Demokratieverständnis im Interventionsgespräch

Aus einem Tweet von VincVega8 vom 21.12.2021, 15:43 Uhr, bezüglich einer Niederschrift über die Durchführung eines Interventionsgesprächs gem § 12 SächsPVDG am 20.12.2021 durch die Polizei Chemnitz:

Vollkommen irre: Chemnitzer Polizei will Bürgern Fußfesseln anlegen, um Spaziergänge zu verhindern

Screenshot Twitter/VincVega8

Screenshot Twitter/VincVega8

Besonders interessant an diesem Dokument - vorbehaltlich seiner Echtheit - auch im Hinblick auf das Erstellungsdatum des Formulars SN VB 646 (1) (Stand 01/2021) - ist der letzte Punkt auf Seite 1:

Sie haben außerdem folgende Handlungen zu unterlassen: Zu einer verbotenen Versammlung oder einem verbotenen Spaziergang aufzurufen und durchzuführen bzw. daran teilzunehmen

sowie Punkt 7 auf Seite 2:

[…] oder das Mitführen technischer Mittel zur elektronischen Überwachung Ihres Aufenthaltsortes (elektronische Fußfessel) beantragt.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt, dass plötzlich im Januar 2021 der Begriff "verbotene Spaziergänge" in einem polizeilichen Formular auftaucht. Es war mir bislang nicht bekannt, dass spazieren gehen qua Gesetz verboten ist.

Die Androhung (der Beantragung) einer elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung eines unbescholtenen Bürgers in diesem Zusammenhang, sprengt hingegen jeglichen Rahmen demokratischer Rechtsstaatlichkeit und hat eine dystopische, ja Orwell'sche Dimension. Sie dient einzig der Einschüchterung.

In Anbetracht der fortschreitenden politisch motivierten und initiierten "Eingriffe" in unser Grundgesetz "durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes", drängt sich der Verdacht auf, dass Artikel 8, Abs. 1, GG - »Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.« - zu nichts weiter als einer bedeutungslosen Phrase verkommen ist.

Und da von einem CDU-geführten Bundesverfassungsgericht mittlerweile keine Anstrengungen mehr zum Schutz unserer Verfassung und unserer Grundrechte zu erwarten sind, verliert auch Artikel 20, Absatz 4, GG - »Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist« - seine Bedeutung. Es sei denn, wir besinnen uns auf folgendes Zitat (egal ob es von Brecht oder Goethe stammt und egal wer es schon zitiert hat oder wie oft es bereits zitiert wurde):

»Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!«

Screenshot Twitter/Franz Branntwein

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