http://derstandard.at/2000043618337/Asyl-Notverordnung-Totaler-Zusammenbruch-der-Einrichtungen-droht

Die österreichischen Asylgesetze scheinen bereits auf den ersten Blick verfassungswidrig bzw. problematisch zu sein:

Die ersten 37.500 Asylantragsteller bekommen ein Verfahren, alle späteren nicht (man kann in diesem Zusammenhang von einem first-come-first-serve-Prinzip sprechen).

Die späteren können nicht einmal mehr einen Antrag stellen, selbst dann nicht, wenn sie weit besseren Asylgründe haben als manche/viele/alle unter den ersten 37.500.

Wenn man die 37.500er-Grenze als legitim betrachtet (was ohnehin rechtsstaatlich problematisch sein dürfte), dann scheint eine Regelung, dass diejenigen 37.500 mit den besten Asylgründen Asyl bekommen, wesentlich besser zu sein als eine Regelung, bei der die ersten 37.500 ein Verfahren bekommen.

Selbst wenn man annimmt, dass die Anerkennungsquote bei der ersten 37.500 50% beträgt (womit sich 18.750 Asylanerkennungen ergeben), so scheint eine Regelung, dass die 18.750 mit den besten Asylgründen Asyl bekommen, besser zu sein, als eine Regelung, bei der die 18.750 mit den relativ besten Asylgründen UNTER DEN SCHNELLSTEN 37.500 Asyl bekommen, aber später Kommende mit BESSEREN Asylgründen nicht.

Ich entschuldige mich schon im Voraus für das möglicherweise schwerverständliche "Juristendeutsch".

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Jake Ehrhardt

Jake Ehrhardt bewertete diesen Eintrag 02.09.2016 08:28:02

Spinnchen

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julbing

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