EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (konservativ) und EU-Parlamentspräsidenten Martin Schulz (SPD) haben sich anscheinend wieder einmal kräftig vergaloppiert.
Sie drängten nach dem Brexit-Referendum beide auf einen schnellen (!!!) Brexit-Antrag durch das britische Parlament gemäß Artikel 50 EU-Vertrag, und übersahen dabei zwei sehr Wesentliches:
Britische Volksabstimmungen sind unverbindlich und nicht bindend. Weder die britische Regierung noch das britische Parlament muß so entscheiden, wie es dem britischen Brexit-Referendum entspricht. Britische Referenden entsprechen so gesehen der österreichischen Volksbefragung und nicht der österreichischen Volksabstimmung.