In einem Blog, der für Kommentare gesperrt ist, behauptet Jörg Gebauer, der kürzlich beschlossene Migrationspakt verstosse gegen UNO-Richtlinien, insbesondere gegen eine Entschliessung des UN-Menschenrecht-Kommission.

Diese Darstellung ist völlig unrichtig, faktisch falsch und rechtssystematisch unlogisch.

1.) Die UN-Menschenrechts-Kommission fällte in den 1990er Jahren zahlreiche Fehlurteile, die so krass waren, dass diese Kommission im Jahre 2002 unter dem damaligen UNO-Generalsekretär Kofi Annan aufgelöst wurde. Alle ihre Urteile und Berichte wurden annulliert und für ungültig erklärt. Statt der UNO-Menschenrechtskommission wurde ein UNO-Menschenrechtsrat gegründet, mit völlig anderen Personen und völlig anderen Zusammensetzungen.

2.) Wenn eine Hungernot (oder ein Atomreaktorunfall wie in Tschernobyl) eine Region unbewohnbar und unfruchtbar macht, dann müssen die Menschen notfalls auch zwangsweise umgesiedelt werden, auch dann, wenn sie nicht wollen. Daher ist die Entscheidung der früheren UNO-Menschenrechtskommission obsolet.

Daher ist der Migrationspakt natürlich nicht völkerrechtswidrig.

Das Absurde ist, dass inhaltlich und historisch völlig falsche und auch rechtssystematisch unlogische Blog 9 Wertungen auf FUF mit 100%-iger Zustimmung erhielt und sonst gar keine Wertung.

Und das Erstaunliche ist weiters, dass dieser Blog 603 Likes auf facebook erhielt.

Facebook hat ja die Dislikes verboten, daher können ablehnende Stimmen wie die meine und die von wahrscheinlich 99.99% aller Völkerrechtler gar nicht zum Ausdruck gebracht werden.

D.h. da die Dislikes verboten sind, dürfen nur die Idioten und Ahnungslosen abstimmen, denen der Unsinn beim ersten Mal lesen plausibel erscheint, die Experten und Sachkundigen dürfen ihre Ablehnung aber nicht zum Ausdruck bringen (Kommentieren verboten, Dislikes verboten).

So entwickelt sich im Internet ein Haufen von Informationsmüll, auch deswegen weil man nicht widersprechen darf und nicht disliken darf.

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Frank und frei

Frank und frei bewertete diesen Eintrag 08.10.2018 09:06:34

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