Ich hatte den Entscheid wochenlang nicht aufgemacht, weil ich geahnt oder befürchtet hatte, dass da irgendwas ziemlich Seltsames und Irritierendes drinstehen würde, und so war es dann auch. Meine Fortführungsanträge wegen Auftauchen neuer Beweise wurden allesamt abgelehnt, weil die neuen Beweise außer der Fristen aufgetaucht waren, die die Berufungsinstanzen dafür vorgesehen hatten, sodass für das "verspätete" Auftauchen neuer Beweise, die einen Fortführungsantrag begründen könnten, keinerlei Rechtsmittel besteht, zumindest in diesem Fall.

In diesem Fall, in dem eine junge Frau, die Muslima war, und die eine SPÖ-nahe Schule besucht hatte, die nach einem SPÖ-Literaten benannt war, einen Raubüberfallsversuch auf mich gestartet hatte, bei dem ich mir ein beschädigtes Kiefergelenk und einen verlorenen Zahn einhandelte, und noch ein paar weitere Kleinigkeiten dazu.

Und die möglicherweise durch ministerielle Weisung bedingte Einstellung der Ermittlungen erfolgte ausgerechnet in der Zeit der Übersgangregierung Bierlein mit der ersten Frau als Kanzlerin und dem offensichtlich SPÖ-affinen Jabloner als Justizminister.

Sodass sich schon die Frage stellt, ob hier eine Kanzlerin eine Weisung erteilte, aus Frauensolidarität Ermittlungen gegen eine Frau niederzuschlagen oder ob ein SPÖ-naher Justizminister aus Parteiloyalität Ermittlungen niederschlägt, die eine SPÖ-nahe Schule beschädigen könnten.

Die junge Frau ist außerdem noch Tochter eines ehemaligen Botschafters eines islamischen Landes, sodass eine weitere Strafverfolgung und Untersuchung diplomatische Probleme hätte heraufbeschwören können oder sogar Terror hätte verursachen können, oder sogar wie damals bei den Morden an Kurden durch ein iranisches Killerkommando in Bezirk Wien-Landstrasse 1989 ein solches Terror- oder Killerkommando.

Mit anderen Worten: der Rechtsstaat und die strafrechtlichen Ermittlungen wurden wegen wie auch immer berechtigter oder unberechtigter Terrordrohungen oder Terrorbefürchtungen außer Kraft gesetzt.

Es ist nichts Neues, dass Terror funktioniert und wohlstandsverwöhnte und verteidigungsunfähige neutrale Kleinstaaten, die viele Jahrzehnte lang die Verteidigung an Andere delegiert und ausgelagert hatten, wie im Falle Österreichs an die NATO, lieber kapitulieren als zu kämpfen.

Genauso wie der Charlie-Hebdo-Terror weltweit Karikaturisten und Kabarettisten davon abhält, islamkritisch zu sein (weil man sich ja dadurch ein Attentat einhandeln könnte), genauso scheint der Rechtsstaat kapituliert zu haben, und lieber Ermittlungen mit absurden Begründungen niederzuschlagen, als Terror zu riskieren.

Wieso überlässt man die Entscheidung nicht mir ? Als Verfahrensbetreibender und Antragssteller des Fortführungsantrags hätte ein etwaiger Terror doch am allerehesten mich getroffen, und nicht einen Richter oder eine Richterin, die nur ein einziges mal in eine der vielen Entscheidungen eingebunden war ?

Pixabay License / White_Bull_Films https://pixabay.com/de/photos/pistole-betrug-waffe-schusswaffe-3421795/

Wieso darf nicht ich entscheiden, ob ich das Risiko eingehen will, wegen der Sache erschossen zu werden, so wie im Jahr 1989 Ghassemlou durch das iranische Killerkommando ?

Nur damit die Opferrolle der Frau erhalten bleibt ?

Nur damit keine SPÖ-nahe Schule, die in den Raubüberfall möglicherweise durch Antifaschismusexzess verwickelt ist, eine reine Weste behält ?

Und jetzt muss ich als Opfer dem Staat auch noch was dafür zahlen ...

Verkehrte Welt ...

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Bachatero

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Spinnchen

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Dieter Knoflach

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Claudia56

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