Offener Brief an Werner Faymann (Verantwortlicher für, ja was eigentlich?)

Sg. Herr Bundeskanzler

Als besorgter Bürger machen mir 5.000 bis 10.000 Menschen, die derzeit täglich unsere Grenze überschreiten, weniger Sorgen, als die NICHTEINHALTUNG bzw. (Über)dehnung unserer Gesetze durch die Bundesregierung.

Ich bitte Sie, Herr Bundeskanzler, den österreichischen Rechtsweg nicht zu verlassen und möchte eine konkrete Frage bzw. einen Vorschlag dazu abgeben:

- Derzeit kommen Menschen über die Grenze die nach strikter Auslegung der Genfer Konvention KEINE Flüchtlinge mit Asylrecht sind

- Diese Menschen  kommen aus sicheren Drittstaaten zu uns nach Österreich haben daher im Asylverfahren kaum eine Chance auf positive Erledigung (Dublin)

- Diese Asylverfahren kosten viel Geld und können nicht zeitnah durchgeführt werden

- Personen die kein Asylansuchen stellen haben keinen Rechtsstatus und keine Papiere und befinden sich illegal in Österreich, Österreich ist hier im weitesten Sinn Schlepper

- Viele Personen rechnen damit, dass sie auch ohne Asylstatus als Migranten in Österreich bleiben können, was im Migrationsgesetz aber in dieser Form nicht    vorgesehen ist (Rot-Weiß-Rot Karte)

- Damit werden falsche Hoffnungen geweckt und Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nach Österreich gelockt

- Diese Menschen investieren ihr letztes Geld und riskieren ihr Leben dafür, dass sie später wieder abgeschoben werden (müssten)

Im österreichischen Asylgesetz 2015 ist genau für eine Fall wie den derzeitigen der 3. Abschnitt vorgesehen:

dort heißt es:

Aufenthaltsrecht für Vertriebene

§ 62. (1) Für Zeiten eines bewaffneten Konfliktes oder sonstiger die Sicherheit ganzer Bevölkerungsgruppen gefährdender Umstände kann die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates mit Verordnung davon unmittelbar betroffenen Gruppen von Fremden, die anderweitig keinen Schutz finden (Vertriebene), ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet gewähren. Bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung ist der Aufenthalt von Vertriebenen im Bundesgebiet geduldet. Dies ist dem Fremden durch die Behörde zu bestätigen.

Nun meine Frage:

Warum werden ALLE diese Menschen nicht nach §62 als Vertrieben anerkannt, die lt. Gesetz vorgesehenen Vertriebenenausweise (nach Registrierung) direkt an der Grenze beim Grenzübertritt ausgestellt und den Personen (in ihren Landessprachen) ihre Rechte (vorübergehendes Aufenthaltsrecht) und Pflichten in Landessprache ausgehändigt?

Österreich würde die Genfer Konvention einhalten, das “Dublingesetz” nicht missachten, den Flüchtlingen helfen und würde keine teuren und unnötigen Asylverfahren durchführen müssen. Die Menschen könnten hier betreut werden und würden wissen, daß ihnen Schutz auf Zeit gewährt wird

UND Österreich könnte seine Migranten nach Migrationsgesetz selbst aussuchen

“Wirtschaftsflüchtlinge" hätten keinen Grund sich auf die Reise nach Österreich zu machen (dies würde sich sehr schnell herumsprechen und der Flüchtlingsstrom sich auf “echte” Hilfesuchende verringern.

Es würde in Zukunft wohl kaum zu jenen Problemen kommen, die uns erwarten werden, wenn diese enttäuschten Menschen abgeschoben werden sollen/müssen oder ohne Arbeit und Zukunft in Österreich in Parallelgesellschaften abgleiten werden.

Und vor allem: Die Gesetze, auf deren Einhaltung unsere Gesellschaft aufgebaut ist, würden auch durch die Regierung wieder eingehalten werden.

Um Stellungnahme wird gebeten.

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