Was man in den letzten Tagen alles lesen und hören durfte: der angebliche Untergang Spaniens – ach, gleich der gesamten EU.
Und selbstverständlich soll wieder die EU schuld sein, weil sie „so etwas zulässt“:
„Politik für Linksextreme: gehört aber zu Spanien. Wer erst einmal in Ceuta ist, kommt – europäischer Gesetzgebung folgend – weiter nach Europa. Die Abschiebungen waren vermutlich illegal, wenn auch notwendig.“
Nur: So funktioniert das nicht. Die Verantwortung liegt weiterhin bei den Mitgliedstaaten selbst.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Council Decision 2004/191/EC, die ich hier kurz vorstellen möchte.
Ziel der neuen Verordnung
Die EU will ein einheitliches, schnelles und verbindliches System für die Rückführung von Menschen schaffen, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben.
Begründung:
Nur 20 % der Ausreisepflichtigen verlassen die EU tatsächlich.
27 unterschiedliche nationale Systeme führen zu Chaos und Schlupflöchern.
Viele Betroffene reisen einfach in ein anderes EU‑Land weiter.
Die alte Richtlinie von 2008 ist „nicht mehr zweckmäßig“.
Was ändert die Verordnung konkret
A) Einheitliches EU‑Rückführungsverfahren
Alle Mitgliedstaaten müssen dieselben Regeln anwenden:
klare Fristen
einheitliche Abläufe
gemeinsame Standards
weniger nationale Sonderwege
B) Verpflichtung zur Kooperation
Ausreisepflichtige müssen:
alle notwendigen Informationen liefern
erreichbar bleiben
aktiv am Verfahren teilnehmen
Nicht‑Kooperation hat Konsequenzen.
C) Anerkennung von Rückkehrentscheidungen zwischen EU‑Staaten
Wenn ein EU‑Land eine Rückkehrentscheidung erlässt, gilt sie EU‑weit.
→ Kein Neustart des Verfahrens in einem anderen Land.
D) Schnellverfahren für Sicherheitsrisiken
Personen, die als Sicherheitsrisiko gelten, sollen prioritär und beschleunigt zurückgeführt werden.
E) Einbettung von Rückübernahmeabkommen
Zum ersten Mal wird Readmission (Rückübernahme durch Herkunftsstaaten) direkt in das Verfahren integriert.
F) Schutzrechte bleiben bestehen
Die Verordnung garantiert:
Verbot von Kollektivausweisungen
Verbot von Abschiebungen in Folterstaaten (Non‑Refoulement)
Recht auf Rechtsmittel
Schutz Minderjähriger
individuelle Prüfung bei Haft
Schlusswort
Im Punkt F ist sichergestellt, dass die grundlegenden Menschenrechte weiterhin gewahrt bleiben. Natürlich wird es auch künftig politische Kritik – etwa seitens der AfD – an der EU geben. Entscheidend ist jedoch: Sobald die neue Verordnung offiziell veröffentlicht ist, müssen alle Mitgliedstaaten sie vollständig anwenden.
Ich wette, das dies der AfD KI-Kampagnenbot nicht skandiert.