Niko Puranen https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Money#/media/File:Cut_money.jpg

Wer eine Bürgschaft unterschreibt, geht damit ein erhebliches finanzielles Risiko ein für den Fall, daß selbige fällig wird. Das muß man wissen als mündiger Bürger. Wir Kohlkinder jedenfalls haben bereits in der Grundschule gelernt, daß man tunlichst für niemanden bürgen sollte. Natürlich gibt es Fälle im engsten Familienkreis, wo das gemacht wird: Die Eltern bürgen für den Eigenheimkredit der Kinder, die gerade selbst eine Familie gegründet haben oder was auch immer.

Wir wissen – und jeder, der ab und zu mal Peter Zwegat geguckt hat, weiß das auch – daß solche Bürgschaften ganze Familien auseinanderreißen und in Streit bringen können. Denn wenn der Fall des Falles eintritt und jemand für den ausfallenden Kredit eines anderen einstehen muß, dann kann das alle möglichen fatalen Folgen für den Bürgschaftsgeber haben. Das gilt in der Familie ebenso wie bei einer Bürgschaft für wildfremde Asylbewerber.

Und was hört man dieser Tage und schon seit längerem nicht für mitleidserregende Geschichten, wenn deutsche Staatsbürger, die für die Versorgung von Asylbewerbern privat gebürgt haben, auf einmal zur Kasse gebeten werden. Denn im Jahr 2014 ging man noch davon aus, daß es unmöglich ist, unzählige Menschen ins Land und in den Sozialleistungsbezug zu lassen. Also haben etliche hilfsbereite Deutsche, aus sicher positiven Beweggründen, privat für deren Versorgung gebürgt.

Und da hält sich unser Mitleid in Grenzen!

Denn eine Bürgschaft kann fällig werden. Und viele Bürgen geraten dadurch in finanzielle Nöte. So ist das im Leben und das sollte man sich überlegen, bevor man eine Bürgschaft unterschreibt. Denn ein Bürge muß wissen, daß er potentieller Schuldner ist. Eine Bürgschaft für Asylbewerber ist etwas anderes als eine Petition für offene Grenzen. Die Leute haben sich persönlich verpflichtet und müssen jetzt mit den Folgen ihres Handelns leben. Das nennt man Eigenverantwortung.

Aber einige Leute glauben, sie hätten nicht verstanden, was sie unterschrieben haben. Okay, das mag sein. Es ist nichts verwerfliches daran, den Inhalt eines Dokumentes nicht zu verstehen. Aber dann gilt erst recht: Einen Vertrag, dessen Inhalt man nicht versteht, darf man nicht unterschreiben. Wie lebensunfähig sind die Betroffenen denn bitte?

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Markus Andel

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