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In dieser gar nicht so satirisch gemeinten Glosse stellen wir uns vor, daß das Verbot der Alternative für Deutschland tatsächlich kommt – daß BRD-weit ein Fünftel der Wähler ihre parlamentarische Repräsentanz verlören und in den neuen Bundesländern sogar die relative Mehrheit der Wähler. Wir malen eine Szenario, welches wir uns zwar nicht wünschen, das wir aber zumindest für möglich halten. Wie wahrscheinlich es ist, werden wir sehen.
Im September 2025 geht die Wahl der SPD-Kandidatinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold als Richterinnen für den zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes durch. Das ist der Senat, der über ein Parteiverbot zu entscheiden hätte. Wir gehen davon aus, daß dieses unter der Drohung der SPD mit einem Koalitionsbruch am 14. November 2025 mit den Stimmen von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linkspartei im Bundestag eingeleitet wird.
Das Narrativ lautet, daß ein solches Verbot „Jahre dauern“ würde, kurzfristige Auswirkungen gäbe es keine. Wir meinen: Natürlich sind diese zu erwarten, weil potentielle Wähler eine Entwertung ihrer Stimme zu befürchten hätte. Im März 2026 finden Kommunalwahlen im Freistaat Bayern und in Hessen statt, dazu kommen Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Selbstverständlich würde das Stimmen kosten.

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Jetzt stellen wir uns einfach mal vor, es würde eben doch relativ schnell gehen. Wir schreiben Montag, den 8. September 2026. Für 11 Uhr kündigt das Bundesverfassungsgericht die Bekanntgabe einer Entscheidung an – wir sind etwa zehn Monate nach der Verfahrenseinleitung. Es laufen auf mehreren Fernsehkanälen Sondersendungen, alternative Medien gehen auf Youtube live und der zweite Senat gibt bekannt: Die AfD ist verboten.
Noch am gleichen Tag erlöschen sämtliche Mandate der Partei. Im Bundestag würden die 110 Abgeordneten, die über die Listen ihrer Partei gewählt wurden, sofort ihr Mandat verlieren. Bei den 42 direkt gewählten Abgeordneten wären Neuwahlen im Wahlkreis binnen sechzig Tagen anzusetzen. Für den Bundestag hieße das, daß noch taggleich eine rot-rot-grüne Mehrheit vorhanden wäre.
Merz ist vorbei
Während also 110 AfD-Bundestagsabgeordnete und ihre Angestellten sowie die Mitarbeiter der Fraktion unter Aufsicht der Bundespolizei ihre Büros räumen und verlassen müssen, reichen die Fraktionen SPD, Grüne und Linkspartei beim Bundestagspräsidium einen Antrag auf ein konstruktives Mißtrauensvotum gegen Bundeskanzler Friedrich Merz ein. Sie schlagen als neu zu wählenden Bundeskanzler Lars Klingbeil vor. Die 48-Stunden-Frist beginnt zu laufen.
Der Bundestag tritt am Donnerstag, den 11. September 2026 um 9 Uhr – ein Vierteljahrhundert nach dem Tag, der die Welt verändert hat – zu einem konstruktiven Mißtrauensvotum zusammen. Weil aber auch zahlreiche Landesparlamente plötzlich geänderte Mehrheitsverhältnisse haben, zerbrechen auch dort die Koalitionen. In Nordrhein-Westfalen etwa einigt man sich innerhalb weniger Stunden auf ein neues rot-grünes Bündnis.

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Es kommt wie erwartet: Mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei wird Friedrich Merz abgewählt und Lars Klingbeil unverzüglich als Bundeskanzler vereidigt. Weil in mehreren Bundesländern ebenfalls innerhalb weniger Tage neue linke Mehrheiten realisiert werden, kann diese Bundesregierung auch mit einer satten Bundesratsmehrheit regieren.
Wenn die größte Oppositionspartei einfach verboten wird, greift hier Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes? In einem Staat, in dem man sich auf einen solchen Paragraphen berufen kann, wird man ihn nicht brauchen und wo man ihn braucht, wird man ihn nicht durchsetzen können – er kann höchstens als nachträgliche Rechtfertigung dienen. Vielleicht gibt es Massenproteste auf den Straßen. Doch die Polizei und im Zweifel auch andere (semistaatliche) Law-Enforcement-Behörden werden diese gewaltsam auflösen. Die BRD könnte vor ihrem eigenen 17. Juni stehen.
Der autoritäre Linksstaat ist in diesem Moment vollendet.

Grok